15. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Landverkehrsabkommen Schweiz-EG

Bern, 16.06.2009 - Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EG („Comité mixte“) hat im Rahmen der Übernahme des „acquis communautaire“ neue EG-Richtlinien in den Anhang des Landverkehrsabkommens aufgenommen.

Das Landverkehrsabkommen sieht vor, dass die Weiterentwicklung des Rechts der Europäischen Gemeinschaft („acquis communautaire“) in den Anhang des Abkommens aufgenommen wird, wenn die entsprechenden Rechtsakte im Schweizer Recht umgesetzt wurden. Dies ist nun bei fünf Richtlinien der Fall (1). Die aufgenommenen Richtlinien betreffen namentlich die Kontrolle der Sozialvorschriften im Strassenverkehr, die Aus- und Weiterbildung der Chauffeure, die technische Fahrzeugkontrolle (inklusive einer Aktualisierung der dabei anwendbaren Bestimmungen über die Geschwindigkeitsbegrenzer oder die Emissionsgrenzwerte der Fahrzeuge) sowie die Kontrolle der Gefahrguttransporte.

Die Schweizer Delegation kündigte an, dass die Schweiz die Vorschrift über die Ruhezeiten im Strassenverkehr übernehmen wird, sobald auf Seiten der EU die vorgesehene Änderung der entsprechenden Verordnung (2) abgeschlossen und das AETR-Abkommen angepasst ist.

Der Gemischte Ausschuss trat am Dienstag in Brüssel zum 15. Mal zusammen. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Enrico Grillo Pasquarelli, Direktor Landverkehr in der EG-Kommission, führte die EG-Delegation an.

(1) Richtlinien 2006/22/EG, 2003/59/EG, 2000/30/EG, 2003/26/EG und 2008/54/EG
(2) Verordnung (EG) Nr. 561/2006


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