Auf dem Weg zur Lohngleichheit: Tatsachen und Trends

Neuchâtel, 12.06.2009 - Obwohl der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit seit dem 14. Juni 1981 in der Bundesverfassung verankert ist, ist in der Schweiz die Lohngleichheit von Frau und Mann noch lange nicht erreicht. Eine vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und vom Bundesamt für Statistik (BFS) gemeinsam herausgegebene Broschüre informiert in kompakter Form über die aktuelle Situation, zeigt Fortschritte und noch vorhandene Lohndiskriminierungen auf.

Eine vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und vom Bundesamt für Statistik (BFS) herausgegebene Broschüre mit dem Titel „Auf dem Weg zur Lohngleichheit!" gibt einen kurzen, prägnanten Überblick über geschlechtsspezifische Lohndiskriminierungen in der Schweiz. Sie basiert auf einer Studie anhand der Schweizerischen Lohnstrukturerhebungen 1998 bis 2006.

Die gute Nachricht vorweg: Im Tieflohnbereich hat sich die Situation insgesamt verbessert. Markant weniger Frauen wie Männer müssen heute mit tiefen Löhnen unter 3000 Franken netto auskommen. Parallel dazu sind auch die diskriminierenden Lohnunterschiede geschrumpft.

Obwohl aber der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit seit dem 14. Juni 1981 in der Bundesverfassung verankert ist: Die Lohndiskriminierung bleibt Tatsache. Besonders auffällig ist die Lohnschere. 2006 verdienten Frauen in der Privatwirtschaft im Schnitt 24% oder 1747 Franken weniger als Männer. 60% davon sind erklärbar durch Faktoren wie persönliche Qualifikation oder solche, die arbeitsplatz- bzw. unternehmensspezifisch sind. 40% aber sind nicht erklärbar und damit diskriminierend. Frauen verdienen aufgrund des Geschlechts im Schnitt rund 700 Franken weniger Lohn. Verheiratete Frauen verdienen 31% weniger als ihre männlichen verheirateten Kollegen, unter anderem, weil die Jobs für Wiedereinsteigerinnen bzw. Teilzeitbeschäftigte weniger gut bezahlt werden.

Die sogenannte „gläserne Decke" besteht nach wie vor: Auch Frauen in Top-Positionen sind von Lohndiskriminierungen betroffen, am ausgeprägtesten im Dienstleistungsbereich. Sie müssen nicht nur die höchste Lohndifferenz (31%) hinnehmen, sondern auch den grössten Anteil an nicht erklärbaren, das heisst diskriminierenden Faktoren. Mögliche Gründe dafür können beispielsweise unterschiedliche nicht offen deklarierte Beförderungsanforderungen für Frauen und Männer sein. Der Trend zu mehr erfolgsabhängigen Lohnbestandteilen trägt seinerseits zur Vergrösserung der Lohnungleichheit im oberen Lohnbereich bei. Männer erhielten 2006 im Schnitt 732 Franken mehr in Form von Sonderzahlungen als Frauen.

 


Adresse für Rückfragen

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Alberto Meyer, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 031 322 68 42, alberto.meyer@ebg.admin.ch

Bundesamt für Statistik BFS
Didier Froidevaux, Chef Sektion Löhne und Arbeitsbedingungen, Tel.: 032 713 67 56
didier.froidevaux@bfs.admin.ch



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