Newsletter Nr. 32 der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus

Bern, 09.06.2009 - 

TANGRAM 23 - Mehrfachdiskriminierung

Betroffene erleben Diskriminierungen nicht nur als einfache, eindimensionale Diskriminierung, sondern es sind oft mehrere verschiedenartige Diskriminierungen, die sich aufgrund des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des sozialen Status oder der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung überlagern. Diesem Umstand wird mit dem Begriff der Mehrfachdiskriminierung Rechnung getragen. Dieses Konzept ist besonders geeignet, einer komplexer gewordenen Wirklichkeit mit angemessenen Instrumentarien zu begegnen.

Das vorliegende Bulletin präsentiert neueste Erkenntnisse zur Mehrfachdiskriminierung. Hierbei fliessen unter anderem auch die Ergebnisse der Tagung «Diskriminierung: einfach – doppelt – mehrfach» ein, welche die EKR 2008 in Kooperation mit der Fachhochschule Nordwestschweiz - Hochschule für Soziale Arbeit und mit der School of Management and Law der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften zhaw durchgeführt hat. 

Mehr Informationen: http://www.ekr.admin.ch/aktuell/index.html?lang=de

Politische Agenda zu Rassismus und Antirassismus

Die politische Agenda der EKR bietet eine Übersicht zu wichtigen politischen Geschäften auf nationaler Ebene zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Diese Agenda ist in zwei Teile aufgeteilt. In eine aktuelle politische Agenda, in der man alle noch laufenden Geschäfte findet und in ein Archiv, in welchem man alle erledigten Geschäfte findet. Die politische Agenda ist nach jeder Session des Parlaments aktualisiert und aufdatiert.Aktueller Stand: post Frühjahrssession 2009.

Mehr Informationen: http://www.ekr.admin.ch/aktuell/index.html?lang=de

Empfehlungen und Merkblatt zu Einlassverweigerung

In einer gemeinsam publizierten Empfehlung und einem Merkblatt zum Thema Einlassverweigerung zeigen die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR, die Stadt Bern und gggfon (Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus) in leicht fasslicher Weise auf, welche Massnahmen zulässig und welche unzulässig sind. Grundsätzlich ist allen Menschen Einlass zu gewähren. Personen mit der gleichen Gruppenzugehörigkeit dürfen nicht im Kollektiv verdächtigt werden. Das Handeln eines Individuums darf nicht zum Ausschluss einer Gruppe oder einzelner Mitglieder der betroffenen Gruppe führen.

Mehr Informationen: http://www.ekr.admin.ch/aktuell/index.html?lang=de

 


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