Krankenversicherung: Botschaft zu dringlichen Massnahmen verabschiedet

(Letzte Änderung 29.05.2009)

Bern, 29.05.2009 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft über die Massnahmen zur Eindämmung der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zuhanden des Parla¬ments verabschiedet. Das Eidg. Departement des Innern erarbeitet zudem ein Massnahmenpaket zu den Arzneimitteln, das noch vor den Sommerferien vorgestellt werden soll.

Die Landesregierung hat in der Botschaft folgende Massnahmen verabschiedet:

- Einrichtung von telefonischen Beratungsdiensten durch alle Versicherer, damit allen Versicherten eine kostenlose erste Anlaufstelle ermöglicht wird;
- Einführung eines Behandlungsbeitrages von 30 Franken für die ersten sechs Besuche bei einem Arzt oder einer Ärztin bzw. in einem Spitalambulatorium;
- Erteilung der Kompetenz an den Bundesrat zur Senkung der Tarife bei überdurchschnittlicher Kostensteigerung;
- Leistungsaufträge für Spitalambulatorien;
- ausserordentliche Erhöhung des Bundesbeitrages zur Verbilligung der Prämien um 200 Mio. Franken für das Jahr 2010. Für die Folgejahre wird die Situation erneut geprüft;
- Verlängerung der Wahlfranchisenbindung von einem auf zwei Jahre;
- längerfristig Verpflichtung der Krankenversicherer, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) monatlich die notwendigen Daten zur Kostenüberwachung zu liefern.

In der Vernehmlassung wurden das Angebot des telefonischen Dienstes für die Versicherten und die Aufstockung der Prämienverbilligungen von vielen Seiten begrüsst. In Bezug auf die Einführung des Behandlungsbeitrages, die Neuerungen zur Regulierung des spitalambulanten Bereichs sowie die bundesrätliche Kompetenz zur Senkung der Tarife im ambulanten Bereich gingen die Ansichten stark auseinander.

Zudem werden im Arzneimittelbereich verschiedene Massnahmen getroffen. Über diese Massnahmen wird nach den üblichen Anhörungen informiert. Damit werden die entsprechenden Empfehlungen befolgt, die von den Geschäftsprüfungskommis¬sionen mehrfach formuliert wurden. Dabei ist insbesondere die Eidgenössische Arzneimittelkommission anzuhören.


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