Bundesrat verabschiedet Totalrevision der Postgesetzgebung

Bern, 20.05.2009 - Aufgrund der Öffnung der Postmärkte in Europa verändert sich auch der schweizerische Postmarkt. Diese Veränderungen machen eine vollständige Revision der Postgesetzgebung erforderlich. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft dazu an das Parlament verabschiedet. Damit sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit alle Anbieter denselben Regeln unterstehen und die Grundversorgung weiterhin auf hohem Niveau gesichert ist. So wird die Post im Postgesetz weiterhin verpflichtet, die Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs im ganzen Land sicherzustellen. Zudem sollen auch private Anbieter dazu verpflichtet werden, Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag zu führen und die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten.

Mit der Gesetzesrevision trägt der Bundesrat den nationalen und internationalen Entwicklungen im Postmarkt Rechnung. Die Postdienstleistungen haben sich in den letzten Jahren weiter entwickelt. So sind vermehrt private Anbieter im Postmarkt tätig. Zudem werden die Mitgliedstaaten der EU ihre Briefmärkte grösstenteils bis 31. Dezember 2010 und bis spätestens 31. Dezember 2012 vollständig geöffnet haben. Der Bundesrat will an der bewährten schrittweisen Marktöffnung festhalten.

Die Marktöffnung in der Schweiz erfolgt in zwei Schritten. Der erste Schritt - die Senkung des Monopols auf 50 Gramm - hat der Bundesrat per Verordnung bereits beschlossen. Die vollständige Öfffnung soll mittels eines Bundesbeschlusses erfolgen, dessen Entwurf der Bundesrat ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Parlament unterbreitet. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Parlament und Volk haben also Gelegenheit, sich zweimal zum Thema "Postmarkt" zu äussern: einerseits zum neuen Postgesetz, das wie jedes Gesetz dem fakultativen Referendum untersteht, und andererseits zur vollständigen Marktöffnung.

Die Eckpunkte der beiden neuen Gesetze entsprechen den Anliegen, wie sie im Vernehmlassungsverfahren mehrheitlich vorgebracht wurden.

POSTGESETZ

  • Vollständige Marktöffnung per Bundesbeschluss

Der Bundesrat hat bereits beschlossen, das Briefmonopol per 1. Juli 2009 von      100 auf 50 Gramm zu senken. Über die vollständige Öffnung des Postmarktes soll das Parlament ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Postgesetzes entscheiden. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

  • Gleich lange Spiesse für alle auf dem Postmarkt

Mit der Einführung einer Meldepflicht für alle Anbieter von Postdiensten wird gewährleistet, dass die Marktbedingungen für alle Teilnehmenden gleich sind. Die Anbieter sind insbesondere verpflichtet, Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag zu führen bzw. die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Die neue Aufsichtsbehörde PostCom (orgt für die Aufsicht über den Postmarkt und wird dazu mit den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet. Die PostCom ist die Nachfolgebehörde der heutigen Postregulationsbehörde PostReg.

  • Grundversorgung

Das Angebot umfasst wie bisher die flächendeckende Beförderung von Briefen, Paketen, Zeitungen und Zeitschriften, ausserdem die Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Für die Kundinnen und Kunden muss eine Poststelle oder Agentur in angemessener Distanz erreichbar sein.

Die Grundversorgung wird von der Schweizerischen Post erbracht. Die PostCom wird darüber wachen, dass die Post den Auftrag erfüllt und die Grundversorgung in der verlangten Qualität erfüllt.

POSTORGANISATIONSGESETZ

  • Die Schweizerische Post wird zur AG

Der Bundesrat hat heute auch ein neues Unternehmensgesetz (POG) für die Schweizerische Post verabschiedet. Die Post soll in eine Aktiengesellschaft im Besitz des Bundes umgewandelt werden. Die Anstellungsverhältnisse wechseln vom öffentlichen ins Privatrecht. Damit soll dem Unternehmen die notwendige unternehmerische Freiheit gewährt werden, um im zunehmend grenzüberschreitenden Wettbewerb auf dem Postmarkt erfolgreich bestehen zu können. Mit der gesetzlich verankerten Mehrheitsbeteiligung des Bundes ist die Mitsprache des Bundes gewahrt. Zudem wird die Post verpflichtet, mit den Sozialpartnern Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag zu führen. Die Post wird damit angehalten, auch weiterhin eine soziale und vorbildliche Arbeitgeberin zu sein.

  • PostFinance AG

Die Kundengelder der PostFinance haben in den letzten eineinhalb Jahren um beinahe 20 Mia. auf 67 Mia. Fr. zugenommen. Das heutige Aufsichtsregime über die Finanzdienstleistungen der Post wird den Anforderungen an den Gläubigerschutz nicht mehr gerecht. Das neue POG sieht deshalb vor, dass die PostFinance künftig der Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt wird. Zu diesem Zweck wird die PostFinance eine Bewilligung nach Bankengesetz beantragen. Eine solche wird sie sowieso benötigen, weil die Post als Aktiengesellschaft nicht mehr wie bisher unter die Ausnahmeklausel für öffentlich-rechtliche Anstalten fällt. Die Vorschriften der FINMA verlangen, dass die PostFinance in eine Aktiengesellschaft ausgegliedert wird und mit einem finanzmarktüblichen Eigenkapital ausgestattet wird.

Nachdem der Bundesrat sich am 6. Mai 2009 gegen einen Ausbau der Tätigkeit von PostFinance ausgesprochen hat, sieht der Entwurf zum neuen POG vor, dass die PostFinance Dienstleistungen im heutigen Umfang anbietet.


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