Heroingestützte Behandlung - Gesetzliche Grundlage ab dem 1. Januar 2010

Bern, 20.05.2009 - Der Bundesrat legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen über die heroingestützte Behandlung auf den 1. Januar 2010 fest. Am 30.11.2008 hatten knapp 70% der Stimmbevölkerung die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes angenommen. Die restlichen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes sollen zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden, da diese umfangreiche Anpassungen im Verordnungsrecht verlangen.

Die heroingestützte Behandlung ist im Betäubungsmittelgesetz auf den 31.12.2009 befristet geregelt. Mit der vom 30.11.2008 vom Volk angenommenen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist sie als unbefristete, reguläre Therapieform für schwerabhängige Heroinkonsumentinnen und -konsumenten von Parlament und Stimmvolk anerkannt und entsprechend im Betäubungsmittelgesetz verankert worden. Damit die heroingestützte Behandlung auch nach dem 31. Dezember 2009 weitergeführt werden kann, müssen die entsprechenden Artikel des revidierten Betäubungsmittelgesetzes spätestens am 1. Januar 2010 in Kraft sein.

Die übrigen Artikel ziehen grundlegende Neuerungen im Verordnungsrecht nach sich, weshalb diese zusammen mit dem entsprechenden Verordnungsrecht voraussichtlich auf den 1.1.2011 in Kraft gesetzt werden können.


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