Schweiz und Frankreich regeln Aufsicht über die zivile Flugsicherung im Grenzgebiet

Bern, 19.05.2009 - Vertretungen der Schweizer und der französischen Luftfahrt-Behörden, Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und Direction générale de l’Aviation civile (DGAC), haben die künftige Zusammenarbeit bei der technischen Aufsicht über die grenzüberschreitende Flugsicherung geregelt. BAZL-Vizedirektor Daniel Hügli und Florance Rousse, Direktorin der Direktion für die Sicherheit der Zivilluftfahrt (Direction de la sécurité de l’aviation civile, DSAC) unterzeichneten heute in Genf ein entsprechendes Abkommen.

Die Schweiz nimmt auf der Basis des bilateralen Abkommens über die Luftfahrt mit der EU seit 1. Dezember 2006 am Einheitlichen Europäischen Luftraum  (Single European Sky, SES) teil. Der SES will die Bewirtschaftung des Luftverkehrs in Europa durch verbesserte operationelle Konzepte, Betriebssysteme sowie direktere Flugrouten reorganisieren. Die Organisation der Flugsicherung orientiert sich dabei an den Verkehrsströmen und nicht mehr, wie heute, weitgehend an den nationalen Grenzen. Ziel der Reorganisation ist es, die Sicherheit und die Effizienz des Luftverkehrs in Europa zu steigern und gleichzeitig die Kosten und die negativen Umweltauswirkungen zu reduzieren.

Um eine effiziente Kontrolle der Flugsicherungen innerhalb des SES zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit der staatlichen Aufsichtsbehörden notwendig. Die Schweiz und Frankreich arbeiten bei der grenzüberschreitenden Luftraumüberwachung schon lange zusammen. Der heute unterschriebene Vertrag regelt die Aufsicht über die Tätigkeiten, welche die schweizerische Skyguide und die französische Luftraumüberwachung (Direction des services de la navigation aérienne, DSNA) im jeweils andern Staatsgebiet ausüben. Skyguide ist in der Gegend von Genf für die Luftraumüberwachung über einem Teil des französischen Territoriums zuständig, die DSNA im Raum Basel für Schweizer Gebiet. Das Abkommen sieht insbesondere vor, dass jährlich ein Plan von Inspektionen und Audits erstellt wird unter der Verantwortung der Behörde jenes Staates, aus der die Flugsicherung stammt. Sowohl für die französischen als auch für die Schweizer Behörden stellt es das erste Abkommen im Rahmen des SES dar.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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