Revision Lebensmittelrecht: Aktualisierung und Anpassungen ans EG-Recht

Bern, 18.05.2009 - Der Bundesrat hat Änderungen der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände¬verordnung LGV verabschiedet. Gleichzeitig revidieren das Departement des Innern EDI und das Bundesamt für Gesundheit BAG zahlreiche Verordnungen des Lebensmittel¬rechts. Die Anpassungen stehen im Zeichen der Angleichung an das EG Recht im Lebensmittelbereich und erfolgen im Hinblick auf die Erleichterung des freien Warenverkehrs mit der EU. Die Änderungen der LGV traten am 1. Mai in Kraft. Die Inkraftsetzung der anderen Anpassungen erfolgt am 25. Mai.

Anpassungen bei der Deklaration von allergenen Substanzen bringen Vorteile für Lebensmittel-Allergiker. Wissenschaftliche Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass gewisse Lebensmittelzutaten, die aus Bestandteilen mit Allergiepotential bestehen, nach den Verarbeitungsprozessen keine unerwünschten Reaktionen mehr verursachen. Diese Tatsache wurde in der Kennzeichnungsverordnung berücksichtigt.

Mit der Einführung von speziellen Hygiene-Anforderungen an Sömmerungsbetriebe und der Ausweitung von Vorschriften betreffend toxischen und allergenen Stoffen aus Gebrauchsgegenständen werden Neuerungen im Zeichen des Gesundheitsschutzes eingeführt, welche im EG-Recht nicht enthalten sind.
Die Einführung von spezifischen Hygienevorschriften zur Verarbeitung von Milch in Sömmerungsbetrieben berücksichtigt deren spezielle geografische Lage.
Bei den Rechtsvorschriften für Gebrauchsgegenstände werden Grundsteine gelegt, um neben Grenzwerten für weitere allergene Stoffe auch solche für toxische Stoffe festlegen zu können. Die neuen Vorschriften werden unter anderem zur Sicherheit von Modeschmuck beitragen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Verbraucherschutz
Michael Beer, Leiter Abteilung Lebensmittelsicherheit,
Tel. 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch


Die Anpassungen sind in den Medienunterlagen „Bedeutende Änderungen im Überblick“ und „Änderungen im Detail“ zusammengefasst.



Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit
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