Gewalt in Paarbeziehungen: Studie und Bericht des Bundesrats

Bern, 14.05.2009 - Der Bundesrat hat einen Bericht über Gewalt in Paarbeziehungen verabschiedet. Der Bericht wurde in Erfüllung eines Postulats von Doris Stump (05.3694) erstellt und gibt Auskunft darüber, mit welchen Massnahmen sich der Bund weiter gegen Gewalt in Paarbeziehungen engagieren will. Er basiert auf einer Studie, die vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG herausgegeben wurde. Die Studie informiert erstmals umfassend über Ursachen und Risikofaktoren von Gewalt in Paarbeziehungen. Sie zeigt ausserdem, was Bund und Kantone bisher in der Bekämpfung dieser Form von Gewalt geleistet haben.

Mit der Studie „Gewalt in Paarbeziehungen: Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen“ und einem entsprechenden Bericht reagiert der Bundesrat auf ein Postulat von Nationalrätin Doris Stump. Der Bund bringt damit den Willen zum Ausdruck, sich in den nächsten Jahren für eine konsequente Umsetzung der rechtlichen Grundlagen einzusetzen und mit Evaluationen noch bestehende Probleme und Lücken zu erfassen. Weiter werden neue Massnahmen zur Information, Aufklärung und Prävention geprüft. Das Bundesamt für Statistik wird, gestützt auf die neue Polizeikriminalstatistik, weitere Analysen im Bereich häuslicher Gewalt liefern. Und eine neue Studie soll mehr Klarheit in die volkswirtschaftlichen Kosten häuslicher Gewalt bringen.
Schätzungsweise jede zehnte Frau wird im Laufe ihres Erwachsenenlebens in einer Paarbeziehung Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt. 2007 bestand bei rund 15’500 Beratungen der kantonalen Opferberatungsstellen eine häusliche Beziehung zwischen Opfer und Täter. An den Folgen von Gewalt in Paarbeziehungen starben zwischen 2001 und 2004 pro Jahr im Mittel 22 weibliche und 4 männliche Opfer.

Seit 2004 wird Gewalt in Ehe und Partnerschaft von Amtes wegen strafrechtlich verfolgt (Offizialisierung). Die neue Gewaltschutznorm im Zivilgesetzbuch gilt seit 2007 und ist auf den Schutz vor Drohungen, Nachstellungen und Gewalt ausgelegt. Das Opferhilfegesetz verpflichtet die Kantone, für Opfer von Straftaten Anlauf- und Beratungsstellen einzurichten.

Gewalt in Paarbeziehungen ist das Resultat des Zusammenwirkens verschiedener individueller und gesellschaftlicher Risikofaktoren. Direktes Erfahren oder Miterleben von Gewalt in der Kindheit, erhöhter Alkoholkonsum und antisoziales oder kriminelles Verhalten ausserhalb der Beziehung stehen in deutlichem Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt.  Weitere gewichtige Risikofaktoren sind ungleiche Machtverteilung zwischen Partner und Partnerinnen, fehlende konstruktive Strategien zur Bewältigung von Konflikten, Stresssituationen wie Schwangerschaft, Geburt oder Trennung, soziale Isolation und eine Gewalt bejahende Einstellung des Paares sowie ihres Umfelds. Die vorliegende Studie gibt erstmals in der Schweiz eine Übersicht über die komplexen Ursachen von Gewalt in Paarbeziehungen, zeigt empfindliche Lücken auf in Bezug auf die Datenlage und liefert eine umfassende Bestandesaufnahme der in den letzten Jahren auf Bundes- und Kantonsebene ergriffenen Massnahmen.

Bereits seit 2003 befasst sich die Fachstelle gegen Gewalt des EBG im Auftrag des Bundesrats gezielt mit der Prävention und Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen und Trennungssituationen. Sie übernimmt neben der Information und Sensibilisierung eine wichtige Funktion bei der Förderung der Vernetzung und Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen öffentlichen und privaten Stellen in den Kantonen.

Die Kantone ihrerseits haben in den vergangenen Jahren Massnahmen gegen häusliche Gewalt in ihre Gesetzgebungen aufgenommen und damit eine Grundlage für gezielte Interventionen geschaffen, darunter Wegweisungen sowie Betret- oder Kontaktverbote. Zudem sind in den letzten Jahren Fach- und Koordinationsstellen entstanden. Sie koordinieren Massnahmen der Polizei sowie von Opfer- und Täterberatungsstellen, Frauenhäusern und Anbietern von Lernprogrammen für Gewaltausübende.


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