Bessere Zielausrichtung der Direktzahlungen

Bern, 06.05.2009 - Die Direktzahlungen sollen künftig konsequent auf die von der Bevölkerung gewünschten gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft ausgerichtet werden. In einem am 6. Mai 2009 verabschiedeten Bericht schlägt der Bundesrat eine Weiterentwicklung des heutigen Direktzahlungssystems vor. Massnahmen mit unspezifischer Zielausrichtung sollen durch zielgerichtete Instrumente ersetzt werden. Dadurch verbessern sich die Wirksamkeit und die Effizienz des Direktzahlungssystems.

Im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik 2011 hat das Parlament eine Motion der Komission für Wirtschaft und Abgaben (06.3635) verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, bis 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen. Im heute vorgelegten Bericht präsentiert der Bundesrat eine fundierte Auslegeordnung. Die relevanten innen- und aussenpolitischen Rahmenbedingungen sowie die Entwicklungen bei den Direktzahlungen im Ausland werden analysiert und Kriterien für ein wirksames und effizientes Direktzahlungssystem definiert. Ein zentrales Element des Berichts bildet die Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die Definition konkreter Ziele für jede dieser Leistungen.

Die Einführung des heutigen Direktzahlungssystems hat zwar zu deutlichen Verbesserungen in den Bereichen Ökologie und Tierwohl geführt. Trotzdem werden die definierten Ziele gegenwärtig nur teilweise erreicht. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass für gewisse in der Bundesverfassung verankerten Zielsetzungen (Art. 104 BV) keine spezifischen Direktzahlungsinstrumente bestehen (z.B. für die Pflege der Kulturlandschaft), andererseits sind insbesondere die Massnahmen der allgemeinen Direktzahlungen zu wenig konsequent auf die Ziele ausgerichtet. Teilweise beeinträchtigen letztere sogar die Qualität der natürlichen Lebensgrundlagen oder hemmen in unerwünschter Weise die Strukturentwicklung.

Kernelement der vorgeschlagenen Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems ist daher die Verbesserung der Zielausrichtung. Der Bundesrat schlägt fünf permanente Direktzahlungsinstrumente vor, die jeweils nach deren Hauptzielsetzung benannt sind:

  1. Kulturlandschaftsbeiträge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft;
  2. Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung der Produktionskapazitäten für den Fall von Versorgungsengpässen;
  3. Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität;
  4. Landschaftsqualitätsbeiträge zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften;
  5. Tierwohlbeiträge zur Förderung einer Tierhaltung, die über den Standard des Tierschutzgesetzes hinausgeht.

Einige der heutigen Direktzahlungstypen sind in teilweise angepasster Form in das weiterentwickelte Direktzahlungssystem integriert (Flächen- und Hangbeiträge sowie ökologische Direktzahlungen inklusive Bio- und Extensobeiträge), andere sind nicht mehr vorgesehen (Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere und Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen). Als Voraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen gilt weiterhin die Einhaltung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Zur Schliessung von Ziellücken im Umweltbereich sollen ergänzend zum ÖLN ressourcenschonende Techniken und betriebliche Innovationen befristet mit Beiträgen gefördert werden. Mit der Einführung von sozial motivierten Anpassungsbeiträgen wird neu klar unterschieden zwischen den leistungsbezogenen Direktzahlungen und Zahlungen zur Sicherstellung einer sozialverträglichen Entwicklung. Dadurch lassen sich die strukturhemmenden Wirkungen des heutigen Direktzahlungssystems stark reduzieren.

Mit dem vorgeschlagenen Konzept werden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wirksam und effizient gefördert. Gleichzeitig ist das System flexibel für unterschiedliche agrarpolitische Rahmenbedingungen und ist mit den internationalen Verpflichtungen vereinbar. Die konkrete Ausgestaltung der Instrumente und die Mittelverteilung beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen einer Vernehmlassung bzw. einer Botschaft für eine nächste agrarpolitische Reformetappe vorzulegen.


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Jürg Jordi, Bundesamt für Landwirtschaft, Leiter Fachbereich Kommunikation, Telefon 031 322 81 28



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