Die Mobutugelder bleiben blockiert bis zum Entscheid über die Aufsichtsbeschwerde

Bern, 30.04.2009 - Der Bundesrat wurde am 27. April 2009 informiert, dass beim Bundes strafgericht eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht worden war. Die Beschwerde wurde von einer Privatperson eingereicht, nachdem die Bundesanwaltschaft beschlossen hatte, der im Januar 2009 eingereichten Strafanzeige in Sachen Mobutugelder keine Folge zu geben. Der Bundesrat hat nun beschlossen, die Blockierung der Mobutugelder, die am 30. April 2009 ausgelaufen wäre, bis zum 31. Oktober 2009 zu verlängern, damit das Bundesstrafgericht über die Aufsichtsbeschwerde entscheiden kann.

Der Bundesrat hatte am 25. Februar 2009 beschlossen, die Blockierung der Vermögenswerte Mobutus bis zum 30. April 2009 zu verlängern, damit die Bundesanwaltschaft das Dossier und die Strafanzeige der Demokratischen Republik Kongo in voller Kenntnis der Sachlage prüfen konnte. Die Bundesanwaltschaft entschied am 21. April 2009, wegen Verjährung keine Untersuchung in der Schweiz zu eröffnen.

Am 27. April 2009 legte Mark Pieth, Strafrechtsprofessor der Universität Basel, in seinem Namen Aufsichtsbeschwerde bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ein. Diese ist die Aufsichtsbehörde über die Voruntersuchung in Strafsachen, die in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallen. 

Der Bundesrat, der auf dem Zirkularweg konsultiert wurde, hielt es für angezeigt, die Blockierung der Vermögenswerte bis spätestens 31. Oktober 2009 zu verlängern, damit das Bundesstrafgericht über die Aufsichtsbeschwerde von Professor Pieth entscheiden kann. Ohne Verlängerung besteht die Gefahr, dass die Erben Mobutus die Gelder bis zu einem allfälligen positiven Entscheid in dieser Beschwerdesache bereits von den Konten abgezogen haben. Mit seinem Beschluss verhindert der Bundesrat, dass die Aufsichtsbeschwerde gegenstandslos wird. 

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