Besserer Schutz für das Ökosystem Atlantik: Neuer Zusatz zum OSPAR-Übereinkommen zum Schutz des Nordost-Atlantiks

Bern, 13.12.1999 - Der Bundesrat hat heute eine neue internationale Regelung zum Schutz der Nordsee und des östlichen Atlantiks genehmigt. Es handelt sich um ein Zusatzabkommen zum OSPAR-Übereinkommen. Bisher war dieser Vertrag auf die Reduktion der Gewässerverschmutzung im Nordost-Atlantik ausgerichtet. Mit dem neuen Zusatz sollen auch die Ökosysteme der Meere und Küsten und die biologische Vielfalt geschützt werden.

Mit dem OSPAR-Übereinkommen soll die Zusammenarbeit zum Schutze der Nordsee und des östlichen Atlantiks verstärkt werden. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, alles zu unternehmen, um die Verschmutzung der Meere vom Lande aus, ab Offshore-Anlagen und ab Schiffen zu verhüten und zu beseitigen. Das Abkommen wurde 1992 in Paris von den Anrainerstaaten des Nordost-Atlantiks, der EU-Kommission sowie Luxemburg und der Schweiz als Oberlieger im Einzugsgebiet der Nordsee unterzeichnet.

Zusammenarbeit für eine nachhaltige Entwicklung

Im Juli 1998, kurz nach Inkrafttreten des Übereinkommens, wurden anlässlich der ersten Ministerkonferenz zusätzliche Massnahmen zum Schutz des Ökosystems des Meeres beschlossen. Die Nordost-Atlantikstaaten verabschiedeten die neue Anlage V zum Übereinkommen und machten damit einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Entwicklung dieses Ökosystems. Jetzt kann die OSPAR-Kommission Massnahmen in die Wege leiten, um die im Meer und an der Küste lebenden Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensraum zu schützen. Meeresgebiete, die geschä-digt worden sind, sollen so weit wie möglich wiederhergestellt werden. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich ausserdem, menschliche Eingriffe einzuschränken, wenn sie Auswirkungen auf die Meeresumwelt haben, zum Beispiel Baggerarbeiten für die Zwecke der Schifffahrt, die Erschliessung von Öl- und Gasvorkommen, der Bau von künstlichen Inseln und Riffen, das Verlegen von Kabeln und Rohrleitungen oder Landgewinnungsmassnahmen. Zu diesem Zweck sollen laut dem neuen Zusatzabkommen gemeinsame Programme und Massnahmen erarbeitet werden.

Die neue Vereinbarung betrifft in erster Linie die Meeresanrainerstaaten. Die Schweiz will mit ihrer formellen Genehmigung des Zusatzes zum Ausdruck bringen, dass sie die Bemühungen der OSPAR-Kommission zum Schutz der Meeresökosysteme voll unterstützt. Die Erweiterung des OSPAR-Übereinkommens ist ein Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung der Biodiversitätskonvention von Rio. Die Biodiversitätskonvention hält fest, dass die Vertragsparteien Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt entwickeln müssen.


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