Medienmitteilung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus
Bern, 24.04.2009 - Weltkonferenz gegen Rassismus trotz allem ein Erfolg
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR hält die Weltkonferenz gegen Rassismus trotz versuchter Instrumentalisierung für einen Erfolg und weist auf die Bedeutung des verabschiedeten Schlussdokumentes hin. Ermutigt vom erfolgreichen Ausgang der Konferenz sollten sich alle Länder, auch die Schweiz, nun um eine effektive Umsetzung des Durban-Prozesses bemühen und nationale Aktionspläne entwickeln. Für die Schweiz von Bedeutung sind ein verstärktes Engagement der Politikerinnen und Politiker gegen Rassismus, die Unterbindung rassistischer Hetze gegen Minderheiten und der Schutz von Migrierenden, Asylsuchenden und Flüchtlingen gegen Rassismus.
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR beurteilt die Durban-Überprüfungskonferenz, die vom 20.-24. April in Genf stattfand, trotz der skandalösen Brandrede des iranischen Präsidenten, die sie verurteilt, als erfolgreich. Wichtig für die internationale weitere Arbeit gegen Rassismus und die Verpflichtung der Staaten ist der verabschiedete Konferenztext. Dieser enthält viele Punkte, die von Bedeutung sind, um Opfer von Rassismus in Zukunft besser zu schützen und der Straflosigkeit von Rassismus entgegenzuwirken. Eine diplomatische Leistung ist, dass nicht auf einzelne Länder mit dem Finger gezeigt wird, während rassistische Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern ausgeblendet werden. Zu begrüssen ist, dass der Text feindselige Ideologien gegen verschiedene religiöse Gruppen ausdrücklich verurteilt - ohne dass die Meinungsfreiheit gegenüber Religionen eingeschränkt würde (Para. 12-13, 54, 58, 68-69), Massnahmen gegen den Menschenhandel (Para. 91-93) enthält, dass auf die grössere Verwundbarkeit von Frauen und Kindern und die Mehrfachdiskriminierung (Para. 85-89) eingegangen und neu auch der Schutz von Hausangestellten (Para. 79) genannt wird. Die EKR hat im Vorfeld der Konferenz ihre Evaluation der Umsetzung in der Schweiz publiziert (www.ekr.admin.ch/aktuell). Aus dem nun vorliegenden Schlussdokument hält sie für die Schweiz unter anderem Paragraph 53 von Bedeutung, nämlich die Notwendigkeit der Mobilisierung des politischen Willens für den Kampf gegen Rassismus wie auch Paragraph 68, den Anstieg von Feindseligkeit und Aufruf zu Hass gegen ethnische und religiöse Minderheiten zu bekämpfen. Ein weiteres Augenmerk sollte die Schweiz auf Paragraph 75 legen, Rassismus gegenüber Zuwanderern, Asylsuchenden und Flüchtlingen mit Weiterbildungsmassnahmen aller zuständigen Behörden abzubauen sowie racial profiling zu verbieten (Para. 102).Adresse für Rückfragen
Kathrin Buchmann, stv. Geschäftsführerin der EKR, Tel. 031 323 36 58, kathrin.buchmann@gs-edi.admin.ch
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