Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Al-Qaïda und den Taliban

Bern, 28.04.2009 - Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat am 24. April 2009 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban erneut geändert. Diese Anpassung steht im Zusammenhang mit entsprechenden Beschlüssen der UNO und tritt am 29. April 2009 in Kraft.

Mit der Änderung wird eine Person chinesischer Nationalität neu in die Liste in Anhang 2 der Verordnung aufgenommen. Zudem werden 23 bereits bestehende Einträge aufdatiert.

Der Anhang 2 enthält die Namen derjenigen Personen und Organisationen, die von einem Rüstungsmaterialembargo, einer Ein- und Durchreisesperre in und durch die Schweiz sowie von Finanzsanktionen betroffen sind.

Gegenwärtig sind aufgrund dieser Finanzsanktionen 35 Konten mit insgesamt rund 20 Millionen Schweizer Franken eingefroren.


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Roland E. Vock, SECO, Ressort Sanktionen, Tel. +41 (31) 324 07 61



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