Verfahren gegen Intro-TV und Nordwest 5 eröffnet

Biel-Bienne, 22.11.1999 - Verdacht auf unzulässige Programmverbreitung bzw. Nichterfüllung der Konzession Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat ein Aufsichtsverfahren gegen das Solothurner Lokalfernsehen Intro-TV eröffnet. Es besteht der Verdacht, dass die Verbreitung von Intro-TV in Baselbieter Kabelnetzen unrechtmässig ist. Ein zweites Verfahren eröffnete das BAKOM gegen das Baselbieter Lokalfernsehen Nordwest 5. Vermutet wird, dass Nordwest 5 mit der Ausstrahlung des Programms von Intro-TV seine Konzession verletzt.

Intro-TV besitzt eine Konzession für ein lokales, kabelverbreitetes Fernsehprogramm im ganzen Kanton Solothurn und im bernischen Oberaargau. Seit dem 6. November 1999 verbreitet Intro-TV sein Programm darüber hinaus auch in Teilen des Kantons Baselland, für den keine Konzession vorliegt. Sollte sich im nun eröffneten Verfahren der Verdacht bestätigen, dass eine unrechtmässige Verbreitung vorliegt, würde Intro-TV verpflichtet, sofort die Abschaltung seines Programms in den betreffenden Gebieten ausserhalb des Kantons Solothurn zu veranlassen.

Im August 1999 hatte Intro-TV ein Gesuch für die Erweiterung seines Versorgungsgebiets auf die ganze Nordwestschweiz beim BAKOM eingereicht. Dieses Gesuch wird gegenwärtig geprüft.

Gleichzeitig prüft das BAKOM in einem zweiten Verfahren, ob der Verein Aumatt-TV, der Betreiber des in Arlesheim (BL) angesiedelten Lokalfernsehens Nordwest 5, seine Konzession noch erfüllt. Seit dem 6. November 1999 verbreitet Nordwest 5 das Programm von Intro-TV. Laut Konzession muss Nordwest 5 jedoch ein überwiegend eigenproduziertes Programm anbieten, das sich inhaltlich in erster Linie auf sein Versorgungsgebiet - das Bedienungsgebiet des Kabelnetzes GGA Reinach – ausrichtet. Würde die Konzession von Nordwest 5 tatsächlich verletzt, könnte das Verfahren in einen Entzug der Konzession münden.


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