Medienmitteilung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus

(Letzte Änderung 27.04.2009)

Bern, 17.04.2009 - Umsetzung der Weltkonferenz gegen Rassismus in der Schweiz

Vom 20.-24. April 2009 findet in Genf die von der UNO organisierte «Durban Review Konferenz» statt. Sie soll die Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms der UNO Weltkonferenz von Durban im Jahre 2001 überprüfen und weitere Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus entwickeln.

 

In ihrer neusten Stellungnahme evaluiert die Eidg. Kommission gegen Rassismus EKR die Wirkung der Durban Weltkonferenz gegen Rassismus (2001) in der Schweiz. Sie hält fest, dass die Schweiz keinen nationalen Aktionsplan erstellte und damit keine direkte Umsetzung in Angriff nahm. Dennoch erlangten verschiedene Forderungen der Weltkonferenz auch hier Geltung.


Als positive Schritte im Sinne der Weltkonferenz nennt die EKR die Gründung der Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Eidgenössischen Departement des Innern, neue Kantonsverfassungen mit Diskriminierungsverbot, Bestrebungen zu einem nationalen Monitoring zu Rassismus, Sensibilisierungsmassnahmen bei Kantonspolizeien, Schulung zur Rassismusbekämpfung im Gesundheitswesen und das interkantonale Grundschulprojekt «Harmos», das auf grössere Gleichheit in Schule und Erziehung zielt.

 

Es fehlt nach Meinung der EKR jedoch in der Schweiz ein allgemeines Diskriminierungsverbot im Zivilrecht, die Opferberatung ist sehr schwach ausgebildet und wird nicht finanziert, die Rechtssprechung ist bei politischem Ausdruck von Rassismus und bei Einlassverweigerungen zu zögerlich. Auch ist die Rassismusbekämpfung in den föderalen Strukturen noch zu wenig verankert, schreibt die EKR.


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