NEAT: Der Bundesrat gibt die dritte Tranche des zweiten Verpflichtungskredits frei

Bern, 27.01.1999 - Der Bundesrat hat 420 Millionen Franken für die Fortsetzung der Vorarbeiten für die beiden Basistunnels am Gotthard und am Lötschberg freigegeben. Bei diesem Betrag handelt es sich um die bisher blockierte dritte Tranche des zweiten NEAT-Verpflichtungskredits, die nach der Annahme der Finöv-Vorlage vom 29. November 1998 auf Stufe Bundesrat freigegeben werden kann.

Von den jetzt freigegebenen 420 Millionen Franken sind 245 Millionen für die Basislinie am Gotthard und 175 Millionen für jene am Lötschberg reserviert. Mit dem Geld sollen die Gesamtleitung, die Planung, die Sondierungsarbeiten, der Landerwerb, das Recycling des Ausbruchmaterials sowie verschiedene Bauarbeiten finanziert werden.

Am Gotthard können somit die Bauarbeiten am Zwischenangriff Sedrun fortgesetzt und die Ausbauten in der Surselva beendet werden (Netz der Furka-Oberalp-Bahn und der Rhätischen Bahn). Zudem können die Arbeiten an den Zwischenangriffen Amsteg und Faido, am Portalbereich in Bodio sowie in der Riviera (offene Linienführung) aufgenommen werden. Am Lötschberg können die Bauarbeiten an den Zwischenangriffen Mitholz und Ferden fortgesetzt werden. Neue Baustellen werden in Steg und Raron (Portalbereiche) eröffnet.

Der zweite NEAT-Verpflichtungskredit von insgesamt 855 Millionen Franken ist bereits 1995 vom Parlament beschlossen worden. Es wurde aber nur eine erste Tranche von 210 Millionen Franken für die Zwischenangriffe Sedrun und Ferden freigegeben. Die restlichen 645 Millionen Franken wurden von den eidgenössischen Räten gesperrt, bis die Finanzierung der NEAT gesichert war.

Um die Fortsetzung der Arbeiten auf den beiden Achsen bis zur Finöv-Abstimmung sicherzustellen, unterbreitete der Bundesrat im November 1996 dem Parlament die Botschaft über die Freigabe des gesperrten Teils des zweiten Verpflichtungskredits. Das Parlament gab von den gesperrten 645 Millionen Franken nochmals 225 Millionen frei.

Mit der Annahme der Vorlage über den Bau und die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs durch das Schweizervolk am 29. November 1998 ist die Finanzierung der NEAT sichergestellt und die vom Parlament verlangte Bedingung erfüllt. Der Bundesrat kann somit die restliche, dritte Tranche des zweiten Verpflichtungskredits freigeben.

Im Bundesamt für Verkehr wird zurzeit ein neuer NEAT-Gesamtkredit vorbereitet. Die bisherigen und die neuen Verpflichtungskredite sollen in diesem neuen Gesamtkredit zusammengefasst werden.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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