Irakischer Asylsuchender nach Schweden zurückgeführt

Bern, 02.04.2009 - Heute Morgen wurde der irakische Asylsuchende F. K. mit einem Sonderflug nach Schweden zurückgeführt. Schweden ist gemäss dem Dublin-Abkommen für die Behandlung des Asylgesuchs von F. K. zuständig.

F. K. reichte nach Inkrafttreten des Dublin-Abkommens in der Schweiz ein Asylgesuch ein. Bei der Prüfung des Asylgesuchs wurde festgestellt, dass er bereits vorgängig ein Asylgesuch in Schweden eingereicht hatte.

Gemäss dem Dublin-Abkommen ist jeweils derjenige Staat für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig, in dem das erste Gesuch eingereicht wurde. Schweden hat denn auch seine Zuständigkeit in diesem Fall bestätigt. Aus diesem Grund, fällte das Bundesamt für Migration (BFM) einen Nichteintretensentscheid und ordnete die Rückführung nach Schweden an.

Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Beschwerde von F. K. ab und bestätigte den Entscheid des BFM. Da F. K. die Rückkehr mit einem Linienflug verweigerte, musste ein Sonderflug organisiert werden.

Das Asylverfahren von F. K. wird in Schweden fortgeführt. Ein allfälliger negativer Entscheid kann von F. K. mit einer Beschwerde angefochten werden.

Schweden hat die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Schweden respektiert wie die Schweiz die internationalen Verpflichtungen.


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