Konzession für die Hafenbahn des Kantons Basel-Stadt (HBS) ausgedehnt und erneuert

Bern, 17.02.1999 - Der Bundesrat hat die Konzession der Hafenbahn des Kantons Basel-Stadt um die Strecke vom Anschlusspunkt SBB Basel St. Johann bis zum Rheinhafen St. Johann ausgedehnt. Die bis zum Jahr 2048 erneuerte Konzession entspricht den Bestimmungen der Bahnreform. Im Zuge der Bahnreform müssen die Basler Rheinhäfen allen interessierten Bahnunternehmen gegen Entgelt diskriminierungsfreien Zugang zu den Bahnanlagen im Hafen gewähren.

Die nur noch bis zum Jahr 2002 gültige Konzession für die Hafenbahn des Kantons Basel-Stadt (HBS, normalspurige Güterbahn) musste erneuert werden. Der Kanton ersuchte das Bundesamt für Verkehr (BAV) um Erneuerung und Ausdehnung der Konzession um die bereits in Betrieb stehende, 1,7 Kilometer lange Strecke.

Nach einem ausgedehnten Vernehmlassungsverfahren hat der Bundesrat die Konzession für die HBS um die erwähnte Strecke ausgedehnt und bis zum Jahr 2048 erneuert. Die Konzession entspricht den Bestimmungen der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Bahnreform. Sie verpflichtet die HBS die Infrastruktur während der Gültigkeit der Konzession selbst zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen. Die HBS muss demnach ihre Anlagen allen interessierten, nach dem Eisenbahngesetz (EBG) zugelassenen Eisenbahnunternehmen öffnen und ihnen den diskriminierungsfreien Netzzugang gewähren.

Über die Basler Rheinhäfen werden rund 15 Prozent des schweizerischen Aussenhandels abgewickelt. Aus diesem Grund hat der Bund bereits letztes Jahr die auf den konzessionierten Bahnlinien der Rheinhäfen erbrachten Verkehrsleistungen als von nationaler Bedeutung eingestuft. Der Bund übernimmt damit die Abgeltung der ungedeckten Infrastrukturkosten alleine, ohne Mitfinanzierung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.


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