Die HUPAC AG zeichnet ein falsches Bild

Bern, 25.02.1999 - Auswirkungen des Landverkehrsabkommens Schweiz - EU: Die Befürchtungen der HUPAC AG, wonach das neue Landverkehrsabkommen Schweiz - EU zu einer massiven Zunahme des Strassentransitverkehrs führen werde, sind überzeichnet. Die Behauptungen der HUPAC basieren auf einer Studie, deren Berechnungen weder nachvollziehbar sind noch zutreffen. Die von der HUPAC erhobenen Forderungen nach flankierenden Massnahmen werden vom Bundesrat bereits seit Sommer 1998 geprüft und voraussichtlich zusammen mit der Botschaft über die bilateralen Abkommen in Kürze vorgestellt.

Gestützt auf eine Studie des deutschen Beratungsunternehmens TransCare, Wiesbaden, bezeichnet die HUPAC AG in einer Medienmitteilung vom 25. Februar 1999 die Schiene als Verliererin des neuen Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU.

Die HUPAC warnt vor einer massiven Erhöhung des Schwerverkehrs auf den Schweizer Transitstrecken. Als Gründe angegeben werden u.a. eine enorme Produktivitätssteigerung des Strassentransports von 75%, die von der LSVA nicht ausgeglichen werde, und eine massive Rückverlagerung des Umwegverkehrs. Zudem zweifelt die HUPAC an einer raschen Produktivitätssteigerung der Bahnen.

Die HUPAC verlangt daher vom Bund flankierende Massnahmen zur Stärkung der Schiene. Genannt werden günstigere Trassenpreise für den Schienentransit, die Sicherung ausreichender Terminalkapazitäten, die Aufhebung der Radialzonen, die vollständige Befreiung von der LSVA im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs und die Koppelung der 40-t-Kontingente an die Nutzung des Kombiverkehrs. Diese Forderungen der HUPAC enthalten gegenüber den vom Bundesrat schon im letzten Sommer vorgestellten und seither vertieft geprüften flankierenden Massnahmen nichts Neues. Die HUPAC rennt somit beim Bund offene Türen ein.

Die Zahlen und Aussagen von TransCare halten einer Überprüfung nicht Stand. Die Berechnungsgrundlagen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen fehlen. Der Produktivitätseffekt aufgrund der 40-t-Limite beispielsweise wird krass übertrieben dargestellt. Im übrigen sichert gerade das Landverkehrsabkommen den freien Netzzugang für die Bahnen; das fördert den Wettbewerb und ist deshalb ein wichtiges Element zur Produktivitätssteigerung.


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