Kredit für Bahnübergänge beantragt

(Letzte Änderung 01.04.2009)

Bern, 01.04.2009 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Nachtragskredit von 1,676 Millionen Franken für die Sanierung der letzten 16 sehr gefährlichen Bahnübergänge. Der dafür vorgesehene Kredit von 15 Millionen Franken konnte wegen Verzögerungen in der Realisierung nicht vollständig ausgeschöpft werden und lief Ende 2008 aus. Die übrigen Bahnübergänge, die nicht gesetzeskonform und deshalb sanierungsbedürftig sind, müssen alle bis 2014 saniert bzw. aufgehoben werden.

Die Bahnen sowie die Kantone und Gemeinden als Strasseneigentümer sind verantwortlich für die Sanierung gefährlicher Bahnübergänge. Als Sofortmassnahme hatte der Bund beschlossen, sich an der Sanierung der 190 sehr gefährlichen Bahnübergänge (mit Sichtzeit unter 6 Sekunden) finanziell zu beteiligen und dazu Ende 2004 eine Task Force ins Leben gerufen. Sie wird vom Solothurner Regierungsrat Walter Straumann geleitet. Der Bundesrat stellte dafür einen Gesamtkredit von 15 Millionen Franken zur Verfügung. Dieser Kredit  konnte in der vorgesehenen Zeit  nicht vollständig ausgeschöpft werden und ist Ende 2008 ausgelaufen. Grund dafür ist, dass sich die Realisierung von 16 Projekten verzögerte. Für diese 16 verbleibenden Bahnübergangsprojekte hat der Bundesrat einen Nachtragskredit (aus dem Globalbudget) von 1,676 Millionen Franken beantragt. Dies entspricht dem nicht verwendeten Betrag aus dem ursprünglichen Gesamtkredit von 15 Millionen Franken. Dank der Bundeshilfe werden in Kürze alle 190 sehr gefährlichen  Bahnübergänge saniert sein.

Auf dem Netz der schweizerischen Bahnen existieren heute etwa 5700 Bahnübergänge. Davon entsprechen 3100 den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die verbleibenden 2600 Anlagen sind bis 2014 aufzuheben oder zu sanieren. Die Bahnen sind in erster Linie für diese Sanierung verantwortlich. Sie werden zusammen mit den Strasseneigentümern Finanzierungslösungen ausarbeiten müssen. Gemäss NFA ist die Unterstützung nun Aufgabe der Kantone.


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