Konzessionsgesuch der SWISSMETRO: Der Bundesrat räumt der Swissmetro eine Frist zur Vervollständigung der Finanzierung ein

Bern, 05.05.1999 - Der Bundesrat hat sich über das Konzessionsgesuch der SWISSMETRO für eine Pilotstrecke zwischen Genf und Lausanne ausgesprochen. Er hat vom Stand dieses zukunftträchtigen Projektes mit Interesse Kenntnis genommen. Die vorgeschlagene Technologie könnte zu einem Quantensprung einer nachhaltigen Verkehrspolitik werden. Schwachpunkt bleibt die Finanzierung der vorgesehenen Pilotstrecke. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, der SWISSMETRO eine Nachfrist einzuräumen, um diesen Teil des Konzessionsgesuches zu vervollständigen.

Die SWISSMETRO reichte am 27. November 1997 ein Konzessionsgesuch für den Bau und den Betrieb einer unterirdischen Magnetschwebebahn zwischen Genf und Lausanne ein. Diese Strecke soll als Pilotstrecke für das künftige SWISSMETRO-Netz, bestehend aus den Achsen Genf - St. Gallen und Basel - Bellinzona mit entsprechenden Anschlüssen zum Ausland, konzipiert werden. Im Konzessionsgesuch wird ein Finanzierungsmodell skizziert, nachdem der Aufwand für diese Pilotstrecke mit Investitionen der öffentlichen Hand in Höhe von 3 Milliarden Franken und mit privaten Investitionen in Höhe von 700 bis 800 Millionen Franken bestritten werden soll. Da eine Bundesfinanzierung in dieser Höhe nicht möglich ist, wird der SWISSMETRO eine zusätzliche, vom UVEK festzusetzende Frist eingeräumt, damit das Finanzierungskonzept entsprechend angepasst werden kann. Ein Finanzierungsnachweis ist für die Gewährung einer Infrastrukturkonzession notwendig. SWISSMETRO ist als ein reines Personentransportmittel konzipiert und soll in einem unterirdischen Teilvakuum verkehren. Diese Magnet-Schwebebahntechnologie erlaubt Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 500 km/h. Die unterirdische Strecke soll in einer Tiefe zwischen 40 und 150 m angelegt werden. Die Haltestellen sollen unter den Bahnhöfen Genf (Cornavin) und Lausanne gebaut werden. Die Fahrzeit zwischen Genf und Lausanne beträgt bei einer Geschwindigkeit von 350 bis 400 km/h 12 Minuten. Dazu kommen noch je 3 Minuten Aufenthaltszeit in den Bahnhöfen.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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