Steuerabzug für Liegenschaftsunterhalt: Dumont-Praxis wird Anfang 2010 abgeschafft
Bern, 25.3.2009 - Ab 1. Januar 2010 sind bei der direkten Bundessteuer Instandstellungskosten für alle Liegenschaften ab Erwerb abzugsfähig. Der Bundesrat hat heute die Inkraftsetzung des entsprechenden Bundesgesetzes beschlossen. Für die Anpassung des kantonalen Rechts ist im Steuerharmonisierungsgesetz eine zweijährige Übergangsfrist verankert worden.