Steuerabzug für Liegenschaftsunterhalt: Dumont-Praxis wird Anfang 2010 abgeschafft

Bern, 25.03.2009 - Ab 1. Januar 2010 sind bei der direkten Bundessteuer Instandstellungskosten für alle Liegenschaften ab Erwerb abzugsfähig. Der Bundesrat hat heute die Inkraftsetzung des entsprechenden Bundesgesetzes beschlossen. Für die Anpassung des kantonalen Rechts ist im Steuerharmonisierungsgesetz eine zweijährige Übergangsfrist verankert worden.

Die Dumont-Praxis besagt, dass Instandstellungskosten einer vernachlässigten Liegenschaft in den ersten fünf Jahren nach Erwerb nicht zum Abzug berechtigen. Die eidgenössischen Räte haben am 3. Oktober 2008 die Abschaffung dieser Praxis beschlossen und das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 22. Januar 2009 unbenutzt abgelaufen. Der Bundesrat hat nun das genannte Bundesgesetz auf 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Ab dann gilt die Dumont-Praxis bei der direkten Bundessteuer als vollständig abgeschafft. Somit entfällt nach dem Erwerb einer vernachlässigten Liegenschaft die bisher geltende 5-Jahres-Klausel. Damit sind Instandstellungskosten für alle Liegenschaften ab Erwerb abzugsfähig. Gemäss den Übergangsbestimmungen im Steuerharmonisierungsgesetz ist die Änderung der kantonalen Gesetzgebung zwei Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes vorzunehmen, also auf Anfang 2012.


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Lukas Schneider, Gesetzgebungsstab DVS, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 72 51.



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