Der Bundesrat unterbreitet den beiden Räten den neuen NEAT-Gesamtkredit

Bern, 31.05.1999 - Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten beantragt, den Gesamtkredit für den Bau der NEAT zu genehmigen. Der neue Kredit in der Höhe von 12,6 Milliarden Franken fällt gegenüber der Finöv-Vorlage geringer aus, weil die Mehrwertsteuer, die Bauzinsen und die Teuerung nicht mit eingeschlossen sind. Der Gesamtkredit umfasst alle NEAT-Investitionen seit 1993 bis zum Projektabschluss und ersetzt die bisherigen NEAT-Verpflichtungskredite. Er wird in zwei Phasen von 9,7 respektive 2,9 Milliarden Franken gegliedert. Der erste Teil des Kredits soll sofort, der zweite in ca. fünf bis sechs Jahren erneut vom Parlament freigegeben werden.

Die erste Phase von 9,7 Milliarden Franken ist in Objektkredite unterteilt. Diese umfassen die Investitionen für die Basistunnel am Gotthard und am Lötschberg, den Ausbau in der Surselva, die Streckenausbauten auf dem übrigen Netz auf der Lötschbergachse und die Projektaufsicht.

Die zweite Phase von 2,9 Milliarden Franken beinhaltet die verbleibenden NEAT-Investitionen mit dem Ceneri-, Zimmerberg- und Hirzeltunnel, den Ausbauten zwischen St. Gallen und Arth-Goldau und die Streckenausbauten auf dem übrigen Netz der Gotthardachse.

Die Aufteilung in Objektkredite und in eine Rubrik Reserven erhöht die Transparenz. Die Reserve von 15 Prozent ist für die Abdeckung von unvorhergesehenen Kosten und zur Stabilisierung des Finanzierungspakets vorgesehen. Der Bundesrat beantragt, dass das Parlament diese Reserven mit der Genehmigung des Gesamtkredits freigibt und ihm deren Bewirtschaftung überträgt. Diese Regelung erlaubt eine höhere Flexibilität und verhindert Verzögerungen im Bauablauf. Die Teuerung, die Bauzinsen und die Mehrwertsteuer sind im Gesamtkredit nicht enthalten. Sie werden den Objektkrediten mittels Krediterweiterungen periodisch zugeschlagen.

Die Objektkredite verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Werke und Projektphasen:

Investitionen in Mio. Fr. Objektkredite pro Werk

1. Phase freigegeben 2. Phase gesperrt

Total Projektaufsicht 65 - 65

Achse Lötschberg 2'754 - 2'754

Achse Gotthard 5'410 1'202 2'612

Ausbau Surselva 105 - 105

Anschluss Ostschweiz 40 810 850

Ausbauten St. Gallen - Arth-Goldau 5 69 74

Streckenausbauten übriges Netz 214 257 471

Reserven 1'107 602 1'669

Der neue NEAT-Gesamtkredit ersetzt die bisher freigegebenen Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 2,5 Milliarden Franken für die Realisierung des NEAT-Konzepts (einschliesslich der Integration der Ostschweiz). Davon sind rund 570 Millionen Franken für den Lötschberg, rund 1,1 Milliarden Franken für den Gotthard und rund 850 Millionen für den Anschluss der Ostschweiz an die Gotthardlinie reserviert worden.

Der Bundesrat erhält vom Parlament die Kompetenz, die 9,7 Milliarden Franken der ersten Phase in Eigenregie zu bewirtschaften. Er kann geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objetkrediten vornehmen sowie diese in kleineren, zeitlich gestaffelten Tranchen freigeben. Der Betrag von 2,9 Milliarden Franken der zweiten Phase bleibt zunächst gesperrt. Der Bundesrat muss hierfür dem Parlament in ca. fünf bis sechs Jahren eine neue Vorlage unterbreiten.


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