Bezeichnung von Burkina Faso, Kosovo und Serbien als verfolgungssichere Staaten

(Letzte Änderung 19.03.2009)

Bern, 19.03.2009 - Ab dem 1. April 2009 gelten Burkina Faso, Kosovo und Serbien neu als "Safe Countries". Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. März 2009 die Liste der verfolgungssicheren Staaten um diese drei ergänzt. Massgebliche Kriterien für die Bezeichnung eines Staates als "Safe Country" sind insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Anwendung internationaler Konventionen im Menschenrechts- und Flüchtlingsbereich.

Auf Asylgesuche oder Beschwerden von Personen, die aus einem "Safe Country" stammen, wird nicht eingetreten, ausser es gibt im Einzelfall Hinweise auf eine Verfolgung. Somit bleibt für tatsächlich verfolgte Personen aus einem "Safe Country" weiterhin die Möglichkeit bestehen, in der Schweiz Asyl zu erhalten.

Zurzeit gelten folgende Länder als "Safe Countries": Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Indien, Mazedonien, Mongolei, Senegal, Benin, Ukraine, Moldawien (ohne Transnistrien), Kroatien, Mali, Montenegro sowie alle EU- und EFTA-Staaten. Nach eingehender Prüfung der massgeblichen Kriterien hat der Bundesrat anfangs März 2009 entschieden, neu auch Burkina Faso, Kosovo und Serbien als verfolgungssichere Staaten zu bezeichnen.

Mindestens einmal jährlich überprüft das Bundesamt für Migration (BFM) den "Safe-Country"-Status eines jeden Landes. Verschlechtert sich die Lage in einem Safe Country nachhaltig, so beantragt das BFM dem Bundesrat unverzüglich den Widerruf des Status.


Adresse für Rückfragen

Jonas Montani, Bundesamt für Migration, Tel. +41 31 325 98 80


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-25978.html