Aussprache im Bundesrat über Baubeginn der zweiten Phase der NEAT

Bern, 14.06.1999 - Gemäss dem Grundsatzentscheid von Parlament und Volk wird die NEAT in zwei Bauphasen realisiert: In erster Priorität werden der Lötschberg- und der Gotthard-Basistunnel fertiggestellt. Der Bundesrat hat nun die Frage diskutiert, ob NEAT-Projekte aus der zweiten Bauphase vorzeitig realisiert werden könnten, weil damit u.a. Kosten gespart werden könnten. Für den Zimmerberg-Tunnel liegt der Vorschlag für eine alternative Finanzierung im Entwurf vor. Die Suche nach einer Lösung unter Beizug von privatem Kapital und der Kantone wird intensiviert. Sollte eine für den Bund interessante Finanzierung zustande kommen, würde das UVEK dem Bundesrat im Spätsommer den vorgezogenen Baubeginn des Zimmerberg-Tunnels zum Entscheid vorlegen. Die vorzeitige Realisierung wäre insbesondere auch für die Umwelt mit Vorteilen verbunden. Ein Entscheid über ein Vorziehen des Ceneri-Tunnels kann heute aus planerischen und finanziellen Gründen noch nicht getroffen werden. Einzelne betrieblich notwendige Ausbauten auf der Strecke St. Gallen- Arth-Goldau können hingegen in den nächsten Jahren in Angriff genommen werden.

Der vom Schweizer Volk am 29. November 1998 gutgeheissene Alpentransit-Beschluss sieht für das NEAT-Projekt vor, zuerst den Lötschberg- und den Gotthardbasistunnel zu realisieren (erste Bauphase). Gemäss der heutigen Planung können die beiden Tunnels 2007 bzw. 2012 in Betrieb genommen werden. Der Zimmerberg-, der Hirzel- der Ceneri-Tunnel sowie Ausbauten auf der Strecke St.Gallen - Arth-Goldau gehören zur zweiten Bauphase. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entscheidet der Bundesrat über das Bauprogramm und über den Baubeginn der zweiten Bauphase. Von verschiedenen Seiten (u.a. Kantone, Umweltverbände) wurde nun die Frage aufgeworfen, ob die für die zweite Bauphase geplanten NEAT-Projekte nicht vorzeitig realisiert werden könnten. Die Finanzierung sämtlicher NEAT-Projekte erfolgt über einen Fonds mit eigener Rechnung. Gemäss Fondsreglement ist das Vorziehen einzelner Bauprojekte grundsätzlich möglich, wenn die Bevorschussungslimite des Fonds nicht überschritten wird. Als Alternative besteht die Möglichkeit einer Finanzierung oder Vorfinanzierung durch Dritte (z.B. die Kantone). Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass über den Fonds keine grösseren Projekte der zweiten Phase vorzeitig realisiert werden können. Für den Zimmerberg-Tunnel liegt ein alternatives Projekt vor, welches vorsieht, diesen Tunnel verzugslos im Anschluss an den BAHN 2000-Tunnel (zweite Doppelspur Zürich - Thalwil) zu bauen. Durch die Nutzung von Synergien und den umgekehrten Vortrieb von Norden nach Süden ergeben sich gegenüber dem bisherigen Projekt erhebliche Vorteile. Vor diesem Hintergrund wird das UVEK, das Plangenehmigungsverfahren für den Zimmerberg-Tunnel umgehend einleiten und die Suche nach einer Lösung der offenen Finanzierungsfrage intensivieren. Der Bundesrat hat von diesem Vorgehen Kenntnis genommen. Sollte eine auch für den Bund interessante Vorfinanzierung zustande kommen, würde das UVEK dem Bundesrat im Spätsommer den vorgezogenen Baubeginn des Zimmerberg-Tunnels zum Entscheid vorlegen. Unabhängig davon soll der unterirdische Anschluss in Nidelbad zusammen mit dem BAHN 2000-Tunnel (zweite Doppelspur Zürich - Thalwil) in den Jahren 2000 und 2001 als Vorinvestition für die NEAT gebaut werden. Eine spätere Realisierung wäre mit beträchtlichen Mehrkosten und betrieblichen Einschränkungen verbunden. Über ein allfälliges Vorziehen des Ceneri-Tunnels wird erst beschlossen, wenn die noch offenen Fragen betreffend des Tunnelsystems und einer Finanzierung durch Dritte geklärt worden sind. Für eine vorzeitige Realisierung der Verbindung zwischen der linken Zürichsee- und der Gotthardlinie (Hirzel) gibt es zur Zeit keine Vorstösse. Der Bundesrat stimmt dem vorgezogenen und gestaffelten Baubeginn von einzelnen betrieblich dringend notwendigen Objekten (Kosten: ca 50 Mio. Fr.) auf der bestehenden Strecke St. Gallen - Arth-Goldau zu. Dies betrifft ca. acht von insgesamt dreizehn Bauobjekten, die sich u.a. in Degersheim, in Pfäffikon SZ sowie auf der Teilstrecke Lichtensteig - Uznach befinden. Die Entscheide des Bundesrates haben einen geringen Einfluss auf den neuen NEAT-Gesamtkredit. In den Objektkrediten Anschluss Ostschweiz und Ausbauten St. Gallen - Arth-Goldau werden geringfügige Verschiebungen vorgenommen. Die Gesamtbeträge von 9,7 respektive 2,9 Milliarden Franken der ersten und der zweiten Phase bleiben unverändert.


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