Sanierung der Compagnie des Chemins de fer fribourgeois (GFM)

Bern, 11.08.1999 - Der Bundesrat unterbreitet den Eidgenössischen Räten eine Botschaft über die Beteiligung des Bundes an der Sanierung der Chemins de fer fribourgeois (GFM). Unter der Voraussetzung, dass sich auch der Kanton Freiburg am Sanierungsbedarf in Höhe von insgesamt 16.6 Mio. Franken beteiligt, soll ein à fonds perdu Beitrag von 5,532 Mio. Franken bewilligt werden.

Die GFM sind finanziell sanierungsbedürftig; der sanierungsbedingte Finanzbedarf des Unternehmens beläuft sich insgesamt auf 16,6 Millionen Franken. Die Ursache dieser finanziellen Schwierigkeiten liegen einerseits darin, dass in den letzten 15 Jahren verschiedentlich namhafte zukunftsbezogene, jedoch überhöhte und nicht der Marktrealität angemessene Investitionen getätigt wurden, ohne dass deren Tragbarkeit bzw. Rentabilität genügend abgeklärt wurden. Andererseits versagten Führungs- und Kontrollinstrumente. Bei Dritten (Banken, Pensionskassen) wurden Kredite aufgenommen, teils ohne die notwendige Ermächtigung der zuständigen Gesellschaftsorgane, teils ohne genügend klare Begründung und Rechtfertigung. Der Bund ist zwar nicht zwingend verpflichtet, sich an einer Sanierung der GFM zu beteiligen. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die finanzielle Beteiligung an einer Sanierung für den Bund - im Vergleich zu einem Konkursfall - die kostengünstigere Variante ist. So müsste beispielsweise bei einem Konkurs der Unternehmung eine Auffanggesellschaft gegründet werden, damit der Service public aufrechterhalten werden kann. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat sich eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, welche Umstände zum Sanierungsfall GFM geführt haben. Der in Muri bei Bern tätige Fürsprecher Hans-Rudolf Saxer wurde im April 1996 vom UVEK beauftragt, in einer Administrativuntersuchung die Verantwortung der Bundesstellen und -vertreter und die daraus für die Zukunft zu ziehenden Lehren aufzuzeigen. Der Bericht wurde am 11. Juni 1998 abgeliefert. Der Bundesrat schlägt den Eidg. Räten für die Sanierung der GFM einen einmaligen Beitrag vor. Er hat diese Unterstützung jedoch von einer Anzahl Bedingungen abhängig gemacht, die eine effizientere Führung des Unternehmens sicherstellen sollen (so legen z.B. die GFM Bund und Kanton Freiburg eine ordnungsgemässe Planrechnung, ergänzt mit einer Kostenrechnung, vor; Reduktion des Verwaltungsrates auf 7-9 Mitglieder; u.a.). Diese wurden in der Zwischenzeit bereits erfüllt. Zudem sind aus dem Vorgefallenen die entsprechenden Lehren gezogen und eine deutliche Signalwirkung für die Geschäftsführung der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs erzielt worden (die operative Führung soll führungsstarken und fachlich gut qualifizierten Persönlichkeiten anvertraut werden; Anpassung der Grösse der Verwaltungsräte an die neuen aktienrechtlichen Erfordernisse; u.a.). Für die Sanierung der GFM wird mit der vorliegenden Botschaft ein Bundesbeitrag von 5,532 Millionen Franken beantragt. Die GFM betreiben ein Eisenbahn- und Busliniennetz von 724 km Länge im Kanton Freiburg. Für den Kanton hat diese Unternehmung mit seinen 400 Arbeitsplätzen eine grosse wirtschaftliche Bedeutung.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-2591.html