Vereinbarung über den Anschluss der NEAT ans italienische Hochgeschwindigkeitsnetz unterzeichnet

Bern, 02.11.1999 - Der italienische Verkehrs- und Schifffahrtsminister Tiziano Treu und Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Umwelt-, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) haben heute in Basel eine Vereinbarung über den Anschluss der Neuen Eisenbahn-Transversale (NEAT) ans italienische Hochgeschwindigkeitsnetz-Netz (Südanschlüsse) unterzeichnet. Damit wird garantiert, dass auf den südlichen Zubringerstrecken der künftige NEAT-Personen- und Güterverkehr abgenommen wird. Diese Vereinbarung soll die langfristige Schieneninfrastruktur-Planung zwischen den beiden Staaten koordinieren. Eine ähnliche Vereinbarung zu den Nordanschlüssen der NEAT war bereits 1996 in Lugano mit Deutschland unterzeichnet worden.

Hauptelemente des neuen Rahmenabkommens sind der Aus- und Neubau der NEAT-Zubringerstrecken auf Schweizer und italienischer Seite. Diese Massnahmen betreffen die Achsen Lötschberg/Simplon - Mailand/Novara und St. Gotthard - Novara/Mailand. Weitere Elemente sind die Verbesserung des Anschlusses an den Flughafen Malpensa, Ausbauten der Terminals für den alpenquerenden kombinierten Güterverkehr sowie eine Neubaustrecke von Lugano nach Mailand. Die neue Strecke Lugano - Mailand stellt somit die für den NEAT-Personen- und Güterverkehr im Süden benötigten Kapazitäten zur Verfügung. Damit erhält die Schweiz auch kürzere Reisezeiten in die norditalienischen Zentren. Die Weiterführung der NEAT bis Mailand bildet zudem einen zentralen Bestandteil der Integration des Schweizer Bahnnetzes in das internationale Netz und ist Element des transeuropäischen Eisenbahnnetzes der EU. Der Zeitpunkt der Realisierung dieser Massnahmen orientiert sich am Bedarf, d.h. an der Verkehrsnachfrage. Für ihre Finanzierung gilt das Territorialitätsprinzip: Derjenige Staat, auf dessen Gebiet Eisenbahnbauten fallen, hat auch für die Investitionen aufzukommen.

Beitrag zur Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene

Die Schweiz und Italien leisten damit einen weiteren Beitrag zur im Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU angestrebten Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Zur Erreichung dieses Ziels sollen die Bahnen beider Länder alles unternehmen, damit auch die Qualität des Bahnangebots im Güter- und Personenverkehr verbessert wird. Die vorliegende Vereinbarung ist bis 2020 gültig und danach verlängerbar. In der Schweiz wird sie nach der Ratifizierung durch die Eidgenössischen Räte in Kraft gesetzt. Eine entsprechende Botschaft soll anfangs 2000 dem Parlament unterbreitet werden.

"Joint venture" SBB-FS

Weiteres Thema der dieser Unterzeichnung vorangegangenen Diskussion war das sich in Vorbereitung befindende "Joint venture" zwischen SBB und FS, das von den Verkehrsministerien beider Länder sehr begrüsst wird. Die Überwindung nationaler Grenzen im Güterverkehr ist ein wichtiges Element zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Bahnen und wird wesentlich zur Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene beitragen. Für den Bereich des Güterverkehrs werden sich die beiden Bahnen nach einer Vorbereitungsphase von zwei Jahren auf Beginn des Jahres 2002 als gleichwertige Partner zusammenschliessen. Die neue Gesellschaft wird mit einem Transportvolumen von voraussichtlich 130 Mio. Tonnen zu einem der wichtigsten Akteurinnen im europäischen Güterverkehr werden.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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