Vereinbarung über die Anbindung der Schweiz ans französische Eisenbahnnetz, insbesondere ans Hochgeschwindigkeitsnetz, unterzeichnet

Bern, 05.11.1999 - Der französische Minister für öffentliche Bauten, Verkehr und Wohnungswesen, Jean-Claude GAYSSOT und Bundesrat Moritz LEUENBERGER, Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Umwelt-, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) haben heute in Genf im Namen ihrer Regierungen eine Vereinbarung über die Anbindung der Schweiz ans französische Eisenbahnnetz, insbesondere ans Hochgeschwindigkeitsnetz (TGV), unterzeichnet. Damit werden die westlichen Zubringerstrecken der Schweiz ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz aufgewertet. Diese Vereinbarung soll die langfristige Schieneninfrastruktur-Planung zwischen den beiden Staaten koordinieren.

Hauptelemente der neuen Rahmenvereinbarung sind Massnahmen zur Verbesserung der westlichen Zulaufstrecken der Schweiz in Richtung der französischen Hochgeschwindigkeitslinien. Die Vereinbarung umfasst die folgenden Zubringerstrecken:

Genève - Nantua - Bourg-en-Bresse - Mâcon - Paris/Lyon (Anbindung an bestehende Hochgeschwindigkeitslinie Paris - Sud-Est);

Lausanne / Bern-Neuchâtel - Dole - Dijon - Aisy (Anbindung an bestehende Hochgeschwindigkeitslinie Paris - Sud-Est und an die zukünftige Linie des TGV Rhin-Rhône);

Basel - Mulhouse (Anbindung an die zukünftigen Hochgeschwindigkeitsstrecken des TGV Est-européen und TGV Rhin-Rhône).

Langfristige Zielsetzung ist eine Fahrzeitverkürzung von 3 Stunden 35 Minuten auf rund zweieinhalb Stunden auf der Strecke Genf - Paris, von 4 Stunden 50 auf rund 2 ½ Stunden auf der Relation Basel - Paris sowie von 3 Stunden 45 Minuten auf rund dreieinviertel Stunden auf der Strecke Lausanne - Paris. Die Vereinbarung bietet aber auch die Grundlage zur Zusammenarbeit in Belangen des klassischen Schienenverkehrs, beispielsweise in den Bereichen des grenzüberschreitenden Regionalverkehrs oder des Güterverkehrs. Die Vereinbarung nennt in kurz- und längerfristiger Hinsicht die angestrebten Verbesserungsmassnahmen modulartig auf den drei Zubringerstrecken, ohne diese aber schon im Detail zu fixieren. Diese Module können bis im Zeithorizont 2020 und je nach verkehrlichem Bedarf umgesetzt werden. Der gemischte Lenkungsausschuss wird aufgrund der noch zu erstellenden Vorprojekt- und Detailstudien Realisierungs- und Finanzierungspläne für jede Linie erstellen. Dabei werden die jeweiligen Anteile zur Mitfinanzierung der beiden Länder ermittelt. Diese müssen von den Verkehrsministern im Rahmen ihrer Kompetenzen wiederum genehmigt werden. Schweizerischerseits wird die Mitfinanzierung dieser Verbesserungsmassnahmen über den Fonds zur Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs geregelt. Für Massnahmen zugunsten Verbesserungen der Anschlüsse der Ost- und Westschweiz ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz stehen insgesamt maximal 1,2 Milliarden CHF zur Verfügung. Zur Auslösung der Gelder für die konkreten Projekte wird ein Gesetz zu den HGV-Anschlüssen der Ost- und Westschweiz erarbeitet. Die vorliegende Vereinbarung ist bis 2020 gültig und danach verlängerbar.

Weiteres Vorgehen

In der Schweiz wird die Vereinbarung nach der Ratifizierung durch die Eidgenössischen Räte in Kraft gesetzt. Eine entsprechende Botschaft soll im Verlaufe des Jahres 2000 dem Parlament unterbreitet werden, worauf sie voraussichtlich 2001 in Kraft treten kann. Bis 2001 sollen auch die unter Federführung von Réseau Ferré de France (RFF) durchgeführten Vorprojektstudien für die Anschlüsse Genf und Lausanne / Bern-Neuchâtel abgeschlossen sein. Aufgrund dieser Studien kann der gemischte Lenkungsausschuss für die einzelnen Strecken ein Massnahmenpaket und einen Finanzierungsplan ausarbeiten. Schweizerischerseits werden diese Massnahmenpakete in das Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz einfliessen. Dieses Gesetz soll gemäss heutigem Planungsstand 2002 dem Parlament unterbreitet werden. Nach Inkraftsetzung dieses Gesetzes können die Gelder aus dem hierfür eingerichteten Fonds für die Realisierungsmassnahmen ausgelöst werden. In Frankreich wird die Vereinbarung nach der Genehmigung durch das Parlement in Kraft gesetzt. Das parlamentarische Genehmigungsverfahren wird im Jahr 2000 in Gang gesetzt.

Volkswirtschaftlicher Nutzen, Tourismus und verstärkter kultureller Austausch

Mit der Verbesserung der Bahnverbindungen und insbesondere der TGV-Anschlüsse wird die Attraktivität der Wirtschafts- und Tourismus-Zentren sowohl in der Schweiz als auch in Frankreich erhöht. Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus können davon profitieren. In kultureller Hinsicht wird das gegenseitige Verständnis zwischen den beiden Ländern gefördert, wobei auch der Deutschschweiz ein verstärkter Austausch über die Sprachgrenzen hinweg zugutekommt.

Europäische Entwicklungen im Schienenverkehr, Verkehrspolitik im Alpenraum

Weitere Themen der dieser Unterzeichnung vorangegangenen Diskussion waren die europäische Entwicklung im Schienenverkehr sowie die Bestrebungen um eine Harmonisierung der Verkehrspolitik im Alpenraum. Mit Genugtuung konnten beide Minister ihre weitgehende Übereinstimmung bezüglich der Bemühungen um eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene feststellen. Die enge Zusammenarbeit im Verkehrsbereich zwischen den beiden Ländern kann somit unter besten Voraussetzungen weitergeführt werden.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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