NEAT: Das Bundesamt für Verkehr empfiehlt einen Spezialfonds für den Kanton Uri

Bern, 18.11.1999 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hält in seinem Bericht an das Bundesamt für Raumplanung zum Bereinigungsverfahren mit dem Kanton Uri an der Talvariante der NEAT fest. Weil der Kanton Uri zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sein wird, beantragt das BAV einen zweckgebundenen Fonds in der Höhe von mehreren Millionen Franken. Damit sollen Massnahmen zur Verbesserung des "Lebensraums Uri" unterstützt werden.

Nachdem sich der Bund und der Kanton Uri über die Linienführung der NEAT nicht haben einigen können, hat der Bundesrat im März 1999 das Bereinigungsverfahren gemäss Raumplanungsgesetz angeordnet. Das BAV hält nach umfangreichen Zusatzabklärungen und Aussprachen mit Vertretern des Kantons Uri, der Bahnen und weiterer Stellen des Bundes an der bereits im März 1999 vorgeschlagenen Basisvariante II (Talvariante) fest. Diese weist gegenüber der Bergvariante eindeutige betriebliche Vorteile auf, erfüllt die Anforderung an einen leistungsfähigen Schienenkorridor zur Entlastung der Strasse vom Güterfernverkehr und stellt die notwendige Flexibilität zur Umsetzung des bahntechnologischen Fortschritts sicher. Allein die Talvariante vermag die betrieblichen und technischen Anforderungen an die NEAT-Neubaustrecken vollumfänglich zu erfüllen. In seiner Beurteilung gelangt das BAV zum Schluss, dass die Basisvariante II auf Stufe Vorprojekt den Anforderungen der Gesetzgebung in den Bereichen Umwelt und Raumplanung entspricht. Das BAV ist sich jedoch bewusst, dass die Bevölkerung des Kantons Uri bereits heute durch die Auswirkungen des Strassenverkehrs und der bestehenden Bahnlinie stark belastet ist. Es ist unbestritten, dass der zusätzliche Verkehrsträger im vorbelasteten unteren Reusstal einen wesentlichen Eingriff darstellt. Obschon das Vorprojekt - für sich allein betrachtet - im Einklang mit der Umwelt- und Raumplanungsgesetzgebung steht, ist im Zusammenwirken mit den bereits bestehenden Infrastrukturen von zusätzlichen "negativen Synergieeffekten" für den betroffenen Raum auszugehen. Das BAV beantragt deshalb die Schaffung eines zweckgebundenen Fonds in der Höhe von mehreren Millionen Franken, mit dem auf der Grundlage der kantonalen Richtplanung konkrete projektübergreifende Verbesserungen im Umwelt- und Raumplanungsbereich ermöglicht werden sollen. So könnten zum Beispiel durch die Verkehrsinfrastruktur Eisenbahn/Autobahn bedingte Einschränkungen des Verkehrsflusses oder Umwegverkehr, welcher zu übermässigen Lärm- und Luftemissionen in Wohngebieten führt durch Anpassungen oder Neubauten von Unterführungen gemindert werden. Vorstellbar ist auch die Unterstützung raumplanerischer Massnahmen (z.B. Umzonungen, Umnutzungen), die den von Eisenbahn und Autobahn verursachten Belastungen Rechnung tragen. Das Landschaftsbild könnte zudem durch spezielle Massnahmen aufgewertet werden. Mit den im Fonds enthaltenen Finanzmitteln könnten beispielsweise auch über das einzelne Projekt hinaus weitere ökologische Ausgleichsflächen zur Vernetzung von Lebensräumen finanziert werden. Die Federführung bei der Auswahl der Massnahmen läge beim Kanton, da nur er über die Möglichkeiten verfügt, im Raum infrastrukturübergreifend tätig zu werden. Ein aus Vertretern des Kantons Uri und des Bundes bestehendes Gremium würde über die Realisierung der Massnahmen und den auszurichtenden Beitrag entscheiden. Der Kanton Uri wird Gelegenheit erhalten, zum Antrag des BAV an das federführende Bundesamt für Raumplanung bis Dezember 1999 Stellung zu nehmen. Dieses wird darauf dem Bundesrat die definitive Linienführung für die NEAT im Kanton Uri beantragen. Mit einem Entscheid des Bundesrates wird im ersten Quartal 2000 gerechnet.


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