Alpenkonvention: Vernehmlassung zum Verkehrsprotokoll

Bern, 21.12.1999 - Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zum Zusatzprotokoll "Verkehr" einzuleiten. Ziel dieses Protokolls ist es, eine nachhaltige Verkehrspolitik im Alpenraum sicherzustellen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 25. Februar 2000.

Im Rahmen der Alpenkonvention sind schon die Ausführungsprotokolle "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", "Berglandwirtschaft", "Naturschutz und Landschaftspflege", "Bergwald", "Tourismus" "Bodenschutz" und "Energie" erarbeitet worden. Das Protokoll "Verkehr" ist ein weiteres Zusatzprotokoll zur Alpenkonvention von 1991. Es wurde von einer internationalen Arbeitsgruppe erarbeitet und im Oktober dieses Jahres vom Ständigen Ausschuss der Alpenkonvention zur Einleitung der nationalen Vernehmlassungsverfahren freigegeben. Das Protokoll Verkehr hat zum Ziel, eine für den Alpenraum nachhaltige Mobilität sicherzustellen, die für Menschen, Tiere und Pflanzen erträglich ist. Um dieses Ziel zu verwirklichen, soll die Benutzung der umweltverträglichen Verkehrsmittel, insbesondere durch die Verbesserung der alpenquerenden Eisenbahnachsen, begünstigt werden. Ausserdem sollen im Grundsatz keine "neuen hochrangigen, alpenquerenden Strassen" gebaut sowie das Prinzip der Kostenwahrheit verwirklicht werden. Das Verkehrsprotokoll kann als ein wichtiges Element zur Erreichung der vom Schweizer Volk mehrfach bekräftigten nachhaltigen Verkehrspolitik bezeichnet werden. Es sichert die Rahmenbedingungen zur Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs von der Strasse auf die Schiene. Das schweizerische Recht entspricht bereits weitgehend den Zielen und Absichten des Verkehrsprotokolls. Das Verkehrsprotokoll bedarf zur Ratifikation noch der Zustimmung des Parlaments.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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