Sistierung der Leistungen der Krankenversicherung: Pascal Couchepin bringt die Parteien an den Diskussionstisch zurück

Bern, 25.02.2009 - In der Frage der Leistungssistierung bei Nichtbezahlung der Krankenversicherungsprämien zeichnet sich eine Lösung ab. Nach dem Abbruch der Verhandlungen zwischen Kantonen und Krankenversicherern am 16. Februar wurde der Dialog am Dienstag anlässlich eines Gesprächs zwischen den Beteiligten unter der Leitung von Bundesrat Pascal Couchepin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), wieder aufgenommen.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren, vertreten durch ihren Präsidenten Staatsrat Pierre-Yves Maillard, und Santésuisse, vertreten durch seinen Direktor Stefan Kaufmann, einigten sich in den  meisten noch offenen Punkten.

Zu regeln bleiben Detailfragen betreffend die Übergangsphase, d.h. den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzesartikels am 1. Januar 2010. Zur definitiven Regelung dieser Fragen sind noch Zahlenangaben notwendig. Die Parteien haben sich verpflichtet, diese Zahlen rasch zu liefern, um eine definitive Lösung zu ermöglichen.

Die Parteien haben vereinbart, keine weiteren Informationen über das Treffen vom Dienstag zu erteilen. Die Frage der Nichtbezahlung von Prämien und des Leistungsaufschubs ist derzeit in Art. 64a des Krankenversicherungsgesetzes geregelt.


Adresse für Rückfragen

Jean-Marc Crevoisier, +41 79 763 84 10


Herausgeber

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-25526.html