1 Jahr 5. IV-Revision: Strukturelle Reform auf gutem Weg, Zusatzfinanzierung dringend nötig

Bern, 24.02.2009 - Die Zahl der Neurenten in der Invalidenversicherung hat 2008 nochmals um rund 6% abgenommen. Die IV gewährt heute fast 40% weniger neue Renten als im Jahr 2003, dem Jahr, bevor die positive Trendwende eingeleitet wurde. Als Folge dieser Entwicklung hat auch der Rentenbestand weiter abgenommen. Gleichzeitig haben sich die neuen Massnahmen der 5. Revision im ersten Jahr bewährt. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung musste die IV 2008 ein Defizit von etwas mehr als 1.3 Milliarden Franken hinnehmen, ihre Schulden bei der AHV stiegen auf rund 13 Milliarden. AHV und IV sind demnach weiterhin dringend auf die vorübergehende Zusatzfinanzierung angewiesen.

Gemäss den Daten aus dem IV-Monitoring wurden im Jahr 2008 17'700 gewichtete Neurenten gewährt. Das sind 1'100 weniger als im Vorjahr und bedeutet ein Minus von 5.8%. Verglichen mit dem Jahr 2003 mit dem Maximum von 28'200 Neurenten entspricht das einem Rückgang um 10'500 oder 37.2%. Diese Abnahme (fast minus 16% im Jahr 2006) war in den ersten Jahren höher als 2008 (minus 5.8%) und 2007 (minus 4%), was darauf hinweist, dass die Massnahmen der 4. IV-Revision wie erwartet nun ihre volle Wirkung entfalten und nahezu ausgeschöpft sind. Die 5. IV-Revision ist seit einem Jahr in Kraft und wird sich frühestens ab nächstem Jahr auf die Neurentenzahlen auswirken. Der Bestand an laufenden gewichteten Renten betrug Ende 2008 250'400. Das bedeutet eine Abnahme um 1% (Vorjahr minus 0.7%). Die starke Abnahme der neu zugesprochenen Renten wirkt sich also im erwarteten und noch relativ bescheidenen Umfang auf den Rentenbestand aus. Langfristig wird die Wirkung allerdings deutlicher ausfallen, weil sich die Abnahme der Neurenten mit den Jahren immer mehr kumuliert.  

Positive Erfahrungen mit verstärkter Eingliederung (5. IV-Revision)

Die mit der 5. IV-Revision eingeführten Instrumente zur verstärkten Eingliederung von invaliditätsgefährdeten Menschen werden genutzt und bewähren sich, wie die Erfahrungen des ersten Jahres zeigen. So gingen bei den IV-Stellen insgesamt rund 10'800 Meldungen für die Früherfassung ein. Die meisten Meldungen erfolgten durch den Arbeitgeber (32%) und durch die betroffenen Personen selbst (25%). Durch die rasche Abklärung konnten rund 8'900 Frühinterventions-Massnahmen ergriffen werden, d.h. unkomplizierte, schnell einsetzende Unterstützungsmassnahmen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit. In rund 1'200 Fällen wurden Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung ergriffen, die insbesondere Menschen mit psychischen Problemen zugute kommen. Zusätzlich gewährte die IV für rund 300 Personen Einarbeitungszuschüsse an Arbeitgebende.  

Zusatzfinanzierung als Teil des Sanierungsplans dringend

Das Defizit der IV hat im Jahr 2008 auf rund 1.3 Mia. Franken abgenommen (2007: 1.5 Mia.), was insbesondere auf die günstige Entwicklung auf der Seite der Beitragseinnahmen zurückzuführen ist. Dies dürfte sich 2009 wegen des Konjunktureinbruchs wieder ändern. Die Verschuldung der IV bei der AHV erhöhte sich 2008 auf rund 13 Milliarden Franken. Mit der 5. IV-Revision wurde der erste Schritt zur Sanierung der IV gemacht. Ihr Erfolg ist die Stabilisierung des jährlichen Defizits. Um die IV längerfristig aus den roten Zahlen zu führen, müssen die beiden nächsten Schritte des Sanierungsplans von Bundesrat und Parlament nun rasch verwirklicht werden. Der zweite Schritt ist die befristete Zusatzfinanzierung, welche die Zunahme der Verschuldung stoppen und zusätzlich die AHV von der Last der IV-Defizite befreien soll. Die Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung findet voraussichtlich am 27. September 2009 statt. Der dritte Schritt ist die 6. IV-Revision, die in zwei Etappen während der siebenjährigen Phase der Zusatzfinanzierung umgesetzt werden soll und eine nachhaltig ausgeglichene Rechnung der IV zum Ziel hat. 


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