Erklärung des Bundesrats zum Entscheid der FINMA in Sachen UBS

Bern, 19.02.2009 - Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass die UBS AG mit der amerikanischen Justizbehörde (Department of Justice DoJ) einen Vergleich abgeschlossen hat. Er hat weiter zur Kenntnis genommen, dass die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA gestützt auf Art. 25 und 26 des Bankengesetzes im Interesse der Stabilität sowohl des schweizerischen wie auch des globalen Finanzsystems Schutzmassnahmen gegenüber der UBS verfügt hat. Die Verfügung sieht vor, dass die FINMA Daten von Kunden der UBS, bei denen gemäss der Bank Verdacht auf Steuerbetrug nach schweizerischem Recht besteht, an das DoJ herausgeben wird.

Der Schutz und der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Schweizerischen Finanzsystems zugunsten der Volkswirtschaft ist ein wichtiges Ziel des Bundesrates.

Das Bankgeheimnis bleibt weiterhin bestehen. Es schützt die Privatsphäre. Es schützt dagegen keinen Steuerbetrug. Der Bundesrat erwartet von sämtlichen Finanzintermediären, dass sie die Gesetze einhalten.

Der Bundesrat stellt fest, dass die FINMA ihre Verantwortung wahrnimmt und dass die Aufsicht über den Finanzsektor funktioniert.

Der Bundesrat hat das EFD beauftragt zu prüfen, wie im Amtshilfeverfahren, das die Eidg. Steuerverwaltung in Sachen UBS AG führt, weiter zu verfahren ist.

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Hinweis für die Medienschaffenden: Um 14:30 Uhr findet im Medienzentrum ein Point de presse mit Bundespräsident Hans-Rudolf Merz statt.



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