Fakultativprotokoll vom 6. Oktober 1999 zum Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW): Eröffnung des Vernehmlassungsverfahren

Bern, 25.01.2006 - Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren betreffend den Beitritt der Schweiz zum Fakultativprotokoll vom 6. Oktober 1999 zum Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) eröffnet.

Das Fakultativprotokoll ist eine wichtige Ergänzung zum UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), welchem die Schweiz bereits am 27. März 1997 beigetreten ist. Es sieht dazu zwei Kontrollverfahren vor: zum einen ein individuelles Mitteilungsverfahren und zum anderen ein Untersuchungsverfahren. Ersteres Verfahren würde es Einzelpersonen oder Personengruppen erlauben, nach Durchlaufen des nationalen Instanzenzuges, mit einer Mitteilung wegen Verletzung des CEDAW-Übereinkommens an den zuständigen UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu gelangen.

Der Beitritt zum Fakultativprotokoll ist ein konsequenter Schritt bei der Umsetzung des CEDAW-Übereinkommens und entspricht nicht nur unserer aktiven Menschenrechtspolitik, sondern ebenso jener unserer Nachbaren, sowie sämtlicher EU-Länder, welche das Fakultativprotokoll CEDAW bereits ratifiziert haben.

Mit Beschluss vom 25. Januar 2005 hat der Bundesrat das EDA ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, welches bis zum 30. April 2006 dauert.

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:

Direktion für Völkerrecht, 3003 Bern (e-mail: dv-menschenrechte@eda.admin.ch, Tel. 031/ 325 07 68, Fax 031/ 325 07 67).

http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/index.html


Adresse für Rückfragen

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