Versuche mit neuen Tempo-Messanlagen

Bern, 12.02.2009 - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) startet Versuche mit einer neuen Methode zur Messung der Geschwindigkeit auf Nationalstrassen. Mit den so genannten Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (AGK) wird das Tempo nicht an einem Punkt gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke. Die Versuche starten Anfang 2010 und sollen zeigen, ob das System für die Schweiz geeignet ist. Die Vorarbeiten haben jetzt begonnen.

Eine Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AGK) besteht aus zwei Messstationen am Anfang und am Ende einer zuvor abgemessenen Strecke. Jedes Fahrzeug, welches die beiden Portale durchfährt, wird erfasst. Beim Ausgangsportal wird die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Liegt eine Übertretung vor, werden die Fahrzeugdaten erfasst und an die zuständige Polizei weitergeleitet. Liegt keine Übertretung vor, werden die persönlichen Daten innerhalb der Anlage gelöscht.

In anderen europäischen Ländern (I, A, NL, GB) sind mit AGK bereits positive Effekte bezüglich Verkehrssicherheit erzielt worden: Sowohl Unfälle wie auch Tempoüberschreitungen gingen zurück. Weitere Vorteile der AGK gegenüber den konventionellen Messanlagen bestehen gemäss den ausländischen Erfahrungen darin, dass der Verkehr verflüssigt und das gefahrene Tempo konstanter wird. Zudem wird der gefährliche Stop-and-go-Effekt verhindert, der im Umfeld von bekannten, fest installierten Punkt-Kontrollanlagen beobachtet wird.

Wie sich die AGK in der Schweiz konkret auf das Fahrverhalten und die Verkehrssicherheit auswirkt, soll eine umfangreiche Testreihe zeigen, die das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ab Anfang 2010 europaweit erstmals auf mehreren Versuchsstrecken durchführt. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse wird entschieden, ob AGK in der Schweiz tatsächlich zum Einsatz kommen oder nicht. 

Mit den ASTRA-Tests wird das Tempoverhalten vor der Installation der AGK gemessen, und zwar auf offener Strecke und in einem Tunnel. Untersucht wird das Fahrverhalten auf den Testabschnitten sowie unmittelbar vor und kurz nach einer fest installierten, konventionellen Geschwindigkeitsmessanlage.

Sobald die AGK eingerichtet ist, wird an der gleichen Stelle erneut das Fahrverhalten untersucht, womit die Wirkung der AGK dokumentiert werden kann. Geplant ist schliesslich, dass in einer Befragung die Meinung der Verkehrsteilnehmenden zu den AGK und zu konventionellen Anlagen ermittelt wird. Die Standorte der AGK werden vor Inbetriebnahme bekannt gegeben. 

Da die Fahrzeug- und Personendaten innerhalb der AGK gelöscht werden, wenn keine Übertretung vorliegt, bleibt der Datenschutz gewährleistet. Lediglich anonymisierte statistische Daten bleiben gespeichert. Der Abgleich der Daten mit anderen Registern ist ausgeschlossen. Es werden zudem sehr hohe Anforderungen an die Datensicherheit gestellt, so dass ein Zugriff auf die Daten der AGK-Anlagen durch Dritte unmöglich ist.

Fest installierte Tempo-Messanlagen mit NFA in Bundesbesitz
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind die Nationalstrassen und damit verbunden alle fest installierten Tempo-Kontrollanlagen am 1. Januar 2008 in Bundeseigentum übergegangen. Der Bund kommt für den Unterhalt der Anlagen auf und finanziert neue Anlagen, sofern diese der Verkehrssicherheit dienen. Betrieben werden die Anlagen anschliessend durch die kantonalen Polizeien.

 


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