Antrag des Sekretariats in der Untersuchung "Hors-Liste Medikamente" zugestellt

(Letzte Änderung 10.02.2009)

Bern, 10.02.2009 - Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) hat im Rahmen der Untersuchung zu den Publikumspreisempfehlungen (PPE) für drei nicht kassenpflichtige Medikamente den Antrag den Parteien zur Stellungnahme zugestellt. Das Sekretariat kommt darin zum Schluss, dass die Veröffentlichung und Einhaltung der PPE für die Medikamente Viagra, Cialis und Levitra unzulässige vertikale Wettbewerbsabreden zwischen den Herstellern und Verteilern darstellen und beantragt der Wettbewerbskommission (WEKO), dieses Verhalten zu verbieten und zu sanktionieren. Die WEKO ist in ihrem Entscheid frei.

Gegenstand der am 26. Juni 2006 eröffneten Untersuchung sind die PPE, welche die Hersteller Pfizer AG, Eli Lilly (Suisse) SA und Bayer (Schweiz) AG für ihre drei Arzneimittel gegen erektile Dysfunktion Viagra, Cialis und Levitra veröffentlichen. Diese Medikamente werden als Hors-Liste Medikamente bezeichnet, weil sie nicht auf der Spezialitätenliste enthalten sind und deshalb keine Kassenpflicht besteht. Das Sekretariat kommt in seinem Antrag vom 9. Februar 2009 zum Schluss, dass die PPE für diese drei Medikamente von einem grossen Teil der Verkaufsstellen eingehalten werden, sodass sich diese wie Festpreise auswirken. Es beurteilt diese Verhaltensweisen als unzulässige vertikale Wettbewerbsabreden gemäss Art. 5 Abs. 4 KG.

Das Sekretariat hat seine Ermittlungen in dieser Phase abgeschlossen. Nach Eingang der Stellungnahmen sowie allfälligen Anhörungen und weiteren Schritten wird die WEKO ihren Entscheid fällen. Die WEKO ist in ihrer Entscheidfällung frei.

Aufgrund der grossen Anzahl Verfahrensparteien hat das Sekretariat am heutigen Tag eine Mitteilung im Bundesblatt, im Schweizerischen Handelsamtsblatt und auf seiner Homepage (www.weko.admin.ch) veröffentlicht. In dieser Mitteilung werden die Parteien über die Möglichkeit informiert, innerhalb von 20 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich beim Sekretariat eine Kopie des Antrags zwecks Stellungnahme einfordern zu können.


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