NEAT: Bundesrat für optimierte Talvariante in Uri

Bern, 19.06.2000 - Bereinigungsverfahren zeigt zusätzliches Potenzial auf Der Bundesrat hat die Linienführung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) in Uri festgelegt. Auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung kommt er zum Schluss, dass ein oberirdisches Trassee in der Reussebene (Talvariante) aus bahn- und bautechnischer Sicht der vom Kanton vorgeschlagenen Tunnelführung (Bergvariante) vorzuziehen ist. Die Talvariante hat auch Vorteile, was die Erschliessung des Siedlungsgebietes betrifft. Der Bundesrat will nun eine verbesserte Linienführung nördlich von Altdorf ausarbeiten lassen. Auf den umstrittenen Viadukt soll wenn möglich verzichtet werden.

Der Bundesrat musste eine schwierige Interessenabwägung vornehmen. Er ist sich bewusst, dass der Kanton Uri bereits mit dem heutigen Transitverkehr ausgesprochen stark belastet wird. Bei der Entscheidfindung  standen Fragen des Umweltschutzes und der Raumplanung den betrieblichen und technischen Anforderungen der NEAT gegenüber.

Umlagerung des Güterverkehrs als Hauptziel

Ausschlaggebend für die Talvariante waren vorab betriebliche Anforderungen des NEAT -Gesamtprojektes. Die NEAT ist ein langfristiges Projekt. Es wäre nach Meinung des Bundesrates nicht zu verantworten, einzelne Streckenabschnitte zu realisieren, die in Zukunft den technischen Anforderungen einer leistungsfähigen Nord-Süd-Verbindung nicht gerecht würden. Bildet doch die Umlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene eines der Hauptziele der schweizerischen Verkehrspolitik. Um dieses Ziel zu erreichen, muss auf der Schiene die erforderliche Güterkapazität bereitgestellt werden. Das Ziel der NEAT darf nicht durch ein Nadelöhr auf einem einzelnen Streckenabschnitt in Frage gestellt werden.

Kapazitätseinbussen sprechen gegen die Bergvariante

Mit der Bergvariante würde diese Kapazität nicht gewährleistet. Denn:

  • Die 1,5 km lange Überholgleisanlage beim Tunnelportal Erstfeld könnte nicht gebaut werden. Um die erforderliche Kapazität des Basistunnels zu erreichen, ist aber die Bündelung der Züge mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten (Güterzüge, Personenzüge) unmittelbar vor dem Tunnelportal von zentraler Bedeutung. Eine unterirdische Überholgleisanlage ist aus Gründen der Sicherheit abzulehnen.
  • Auf den Einsatz langer Güterzüge (750 bis 1500 Meter) müsste verzichtet werden. Die geforderte Güterverkehrskapazität auf der Schiene setzt das Führen langer Güterzüge jedoch zwingend voraus. Überdies könnten mit der Bergvariante zukünftige Technologiefortschritte der Bahn nicht voll genutztwerden.
  • Die zu engen Kurvenradien der Bergvariante würden zu geringeren Geschwindigkeiten der Züge führen, was sich ebenfalls kapazitätsmindernd auswirkt.

Verbesserte Linienführung wird geprüft

Erst das Bereinigungsverfahren hat Optimierungspotenzial der Linienführung im Kanton Uri sichtbar gemacht. Vor allem für diejenigen Abschnitte, die frühestens in 20 - 30 Jahren realisiert werden. In den nächsten zwei Jahren sind verschiedene Varianten der Linienführung auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen. Insbesondere soll möglichst auf den Viadukt nördlich von Altdorf zu Gunsten einer optimierten Linienführung verzichtet werden. Auch sollen sämtliche Lärmschutzmassnahmen von einem breit abgestützten Gremium unter Mitbeteiligung des Kantons Uri begleitet und koordiniert werden.

Mit dem heutigen Entscheid will der Bundesrat ein Maximum an Optimierungsmöglichkeiten ausschöpfen.



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