Änderung von Art. 31 der Kollektivanlagenverordnung
Bern, 28.01.2009 - Der Bundesrat hat heute beschlossen, Art. 31 der Kollektivanlagenverordnung (KKV) ans europäische Recht anzupassen. Damit - und mit weiteren geplanten Massnahmen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (vormals Eidgenössische Bankenkommission) - werden die Regulierungen im Bereich der Aufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen auf ein europakompatibles Niveau geführt.
Um die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu wahren, orientiert sich die schweizerische Gesetzgebung im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen am europäischen Recht. Im Rahmen des vom EFD eingesetzten Steuerungsausschusses Dialog Finanzplatz Schweiz (STAFI) ist festgestellt worden, dass Art. 31 der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagenverordnung, KKV) weiter geht als der europäische Mindeststandard. Der Bundesrat hat daher heute beschlossen, Art. 31 KKV ans europäische Niveau anzupassen. Dies trägt dazu bei, den Fondsplatz Schweiz neu zu positionieren und als Produktionsstandort für schweizerische kollektive Kapitalanlagen zu fördern. Die Änderung tritt am 1. März 2009 in Kraft.
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