Bundesrat genehmigt generelles Projekt für die Neue Axenstrasse

Bern, 28.01.2009 - Der Bundesrat hat dem Ausbau der Axenstrasse zugestimmt. Kernstücke des Projekts sind der Sisikoner und der Morschacher Tunnel. Mit den Neubauten werden die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss auf der Nationalstrasse A4 entlang dem Urnersee verbessert; der Kanton Uri wird besser mit der Wirtschaftsregion Zürich verbunden. Gleichzeitig wird Sisikon vom Durchgangsverkehr befreit und die Axenstrasse vor Naturgefahren geschützt.

Mit der Neuen Axenstrasse kann der Verkehr entlang dem Urnersee sicher und umweltverträglich fliessen. Von der neuen Streckenführung profitieren auch die Kantone Schwyz und Uri sowie die Südschweiz. Ihre Verbindung zur Wirtschaftsregion Zürich verbessert sich gegenüber heute markant.

Auf Antrag der Regierungen der Kantone Schwyz und Uri hat der Bundesrat heute dem generellen Projekt für die Neue Axenstrasse zugestimmt. Die Bauarbeiten sollen 2011 beginnen und 2025 abgeschlossen sein. Die Kosten des Projekts belaufen sich auf rund 750 Millionen Franken. 

Sichere und umweltverträgliche Verkehrsführung

Kernstücke der Neuen Axenstrasse sind der 4,4 Kilometer lange Sisikoner Tunnel zwischen Ort und Gumpisch und der 2,8 Kilometer lange Morschacher Tunnel von Ingenbohl nach Ort. Sie entlasten Sisikon nachhaltig vom Durchgangsverkehr und schützen die Neue Axenstrasse vor Naturgefahren wie zum Beispiel Steinschlag oder Felsstürzen.

Die bestehende Axenstrasse wird vom Durchgangsverkehr befreit und so für Wanderer, Velofahrer und Touristen attraktiver.

 Bauarbeiten in vier Etappen

Als erste Etappe des umfangreichen Bauvorhabens soll zwischen 2011 und 2017 der Sisikoner Tunnel gebaut werden. Sobald dieser Tunnel in Betrieb ist, folgt als zweite Etappe die Umgestaltung und Sanierung der heutigen Axenstrasse zwischen Sisikon und Ort. Die dritte Etappe, der Morschacher Tunnel, soll von 2018 bis 2025 realisiert werden. Nach dessen Eröffnung wird als vierter und letzter Teil die bestehende Axenstrasse zwischen Brunnen und Ort umgestaltet und erneuert.

Die Etappen eins und drei sind Ausbauvorhaben und somit Bestandteil des heute genehmigten Generellen Projekts. Die Kosten für diese zwei Etappen belaufen sich auf 743 Millionen Franken. Die Umgestaltungs- und Sanierungsarbeiten der bestehenden Strasse (zweite und vierte Etappe) sind hingegen klassische Unterhaltsarbeiten und können deshalb ausserhalb des Generellen Projekts bearbeitet werden. Eine grobe Kostenschätzung ergibt 215 Millionen Franken für diese Instandsetzung.

 Weiteres Vorgehen

Als nächster Schritt wird nun das Ausführungsprojekt ausgearbeitet und öffentlich aufgelegt. Nach Beendigung des Plangenehmigungsverfahren, inklusive der rechtskräftigen Behandlung sämtlicher Einsprachen, kann das Ausführungsprojekt vom UVEK genehmigt werden. Vor der Vergabe der Bauarbeiten werden anschliessend im so genannten Detailprojekt sämtliche bautechnischen Einzelheiten festgelegt.


Adresse für Rückfragen

Kontakt/Rückfragen: Medienstelle Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91


Herausgeber

Bundesamt für Strassen ASTRA
http://www.astra.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-25082.html