Futtermittelkontrolle: Die Situation ist zufrieden stellend

Liebefeld-Posieux, 24.01.2006 - Im vergangenen Jahr hat Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP), die Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft, im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle 1547 Proben von Nutztierfuttermitteln erhoben. Es wurde keinerlei verbotenes tierisches Material in den untersuchten Futtermitteln gefunden.

Im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle hat die Eidgenössische Forschungsanstalt im vergangenen Jahr 1547 Proben bei Nutztierfuttermitteln erhoben, das heisst 148 weniger als im Jahr 2004. 62.2 % der Proben gaben zu keinerlei Beanstandungen Anlass (2004: 59 %). Bei Proben mit kleineren Mängeln (unvollständige Deklaration, von der Deklaration geringfügig abweichende Gehalte) ist ein Rückgang zu verzeichnen (26 %; 2004: 29 %). Ebenso ist die Anzahl an Beanstandungen mit finanziellen Konsequenzen für den Hersteller leicht rückläufig (11,5 % in Vergleich zu 12 % im Jahr 2004). In vier Fällen musste eine Strafananzeige eingereicht werden; dies ist ein Fall mehr als im 2004.Von den insgesamt 1547 Futtermittelproben wurden 250 auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) untersucht. Darüber hinaus schickte die Zollbehörde 30 Proben zur Kontrolle an die Eidgenössische Forschungsanstalt. Zwei Ausgangsprodukte enthielten einen Anteil an GVO, der höher als der zu deklarierenden 0.9 %, aber immer noch innerhalb des Toleranzbereichs lag. Drei Mischfutterproben enthielten einen oder mehrere gentechnisch modifizierte Ausgangsprodukte, die nicht deklariert waren.Von den Produktions- und Handelsbetrieben von Futtermitteln werden zur Sicherung der Qualität sowie der Rück- und Nachverfolgbarkeit der Futtermittel Selbstkontrollmassnahmen, insbesondere die Aufzeichnung des Warenflusses, verlangt. In 120 Betrieben wurden die in die Bereiche Räumlichkeiten und Ausrüstung, Personal, Herstellung, Qualitätskontrolle, Lagerung, Dokumentation sowie Beanstandungen und Produkterückruf unterteilten Anforderungen überprüft. Von den inspizierten Betrieben erfüllten 75 alle Anforderungen.BSE-Bekämpfungsmassnahmen
Von insgesamt 1547 im vergangenen Jahr erhobenen Futtermittelproben hat die Forschungsanstalt 1227 auf die Kontamination mit verbotenem tierischem Material untersucht. Keine der untersuchten Proben wies Spuren von verbotenem tierischem Material auf (2004: 0 Fälle). Das im Rahmen der BSE-Bekämpfungsmassnahmen am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verbot, dem Futter für Nutztiere Tiermehle beizumischen, scheint seine Früchte zu tragen.Auf unserer Internetseite ist unter nachfolgendem Link eine Grafik verfügbar, in welcher die seit dem Jahr 1991 durchgeführten mikroskopischen Analysen der Futtermittel ersichtlich sind: http://www.alp.admin.ch/de/fuetterung/futtermittelkontrolle_aktuell.phpHeimtierfuttermittel
Seit dem 1. Januar 2003 wurde die Gültigkeit der Futtermittelverordnung auf Heimtierfuttermittel ausgeweitet. Nach einer Übergangsperiode haben die Kontrollen der Heimtierfuttermittelproduzenten und -wiederverkäufer ebenso wie der Futtermittel selbst im vergangenen Jahr begonnen. Ungefähr hundert Inspektionen betrafen Unternehmen, die in den Bereichen Produktion, Import und/oder Verkauf von Heimtierfuttermitteln tätig sind. Gleichzeitig wurden 207 Proben erhoben und analysiert. 63 % wiesen kleinere Mängel auf, die sich durch das kürzliche Inkrafttreten der Gesetzgebung erklären lassen. 22 % der Proben gaben Anlass zu Beanstandungen mit finanziellen Konsequenzen für den Hersteller oder Verteiler. Vier Proben enthielten gentechnisch veränderte Ausgangsprodukte, die nicht als solche deklariert waren.Der Text dieser Medienmitteilung ist auf der ALP-Homepage ersichtlich: www.alp.admin.ch > Medienmitteilungen.


Adresse für Rückfragen

Claude Chaubert
Agroscope Liebefeld-Posieux
Eidgenössische Forschungsamnstalt
für Nutztiere und Milchwirtschaft (ALP)
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E-Mail: claude.chaubert@alp.admin.ch


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