Aktualisierte Finanzperspektiven für die AHV

Bern, 28.01.2009 - Der Bundesrat hat den Bericht "Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen zur Erstellung von Perspektivrechnungen in der AHV" verabschiedet. Damit erfüllt er ein Postulat von Nationalrat Louis Schelbert aus dem Jahr 2007. Die neuen AHV-Perspektiven basieren auf einem verfeinerten Berechnungsmodell, das die Erfahrungen der letzten Jahre berücksichtigt, und auf den neuesten Annahmen zur Entwicklung der Wirtschaft. Sie bestätigen: Auch im optimistischeren von drei Szenarien ändert sich nichts daran, dass die mittel- und langfristige Finanzierung der AHV nicht gesichert ist.

Das Postulat von Nationalrat Louis Schelbert verlangte, dass der Bundesrat den eidgenössischen Räten neue Perspektivrechnungen für die AHV auf der Basis aktualisierter Berechnungsgrundlagen vorlegt. In der Begründung des Postulats wurde darauf hingewiesen, dass der AHV-Fonds Ende 2006 einen deutlich höheren Stand erreichte, als in der ersten Botschaft zur 11. AHV-Revision vom Februar 2000 geschätzt wurde. Der Bericht des Bundesrats erklärt die Gründe für diese Differenz. Im Rückblick lässt sich nachvollziehen, welche Annahmen sich als treffend erwiesen und welche nicht.

Wirtschaftsentwicklung und Wanderung besser berücksichtigen

Genaue Prognosen zu den AHV-Finanzen sind nicht möglich, sondern nur Projektionen und Perspektivrechnungen. Insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung, die sehr grossen Einfluss auf die Einnahmen der AHV hat, entzieht sich einer genauen Voraussage, wie auch der neuste unerwartete Konjunktureinbruch zeigt. Daher werden die Perspektivrechnungen laufend an die neusten statistischen Daten und an die aktuellen Ergebnisse der Betriebsrechnung angepasst. Als Folge der aktuellen Wirtschaftskrise werden die Einnahmen der AHV ab 2009 tiefer ausfallen als bisher angenommen wurde. Die jüngsten Perspektivrechnungen waren diesbezüglich zu optimistisch. In den vergangenen Jahren hingegen entwickelte sich die Wirtschaft über Erwarten gut, die Einnahmen fielen höher aus als vorausgesehen, womit die Perspektiven als zu pessimistisch erschienen. Die Analyse der früheren Perspektiven zeigt, dass die Berechnungsmodelle den Zusammenhang zwischen der Wirtschafts- und der Lohnentwicklung nicht präzise wiedergaben. Bis jetzt wurde davon ausgegangen, dass die Lohnbeiträge an die AHV etwa im Gleichschritt mit dem Schweizerischen Lohnindex wachsen, in der Realität wuchsen die Lohnbeiträge jedoch stärker. Dies ist hauptsächlich auf Veränderungen im Beschäftigungsgrad (Einfluss auf vollzeitäquivalente Erwerbsquote) und auf den Strukturwandel der Arbeitsplätze zurückzuführen. Darum wurde das Rechnungsmodell für die Perspektivrechnungen der AHV entsprechend verfeinert (dies gilt auch für IV, EO und EL). Darüber hinaus analysiert der Bericht die Annahmen bezüglich der Anzahl der Beitragspflichtigen. Diese beruhen auf Bevölkerungsszenarien, die wiederum von Annahmen betreffend Geburtenziffer, Lebenserwartung und Wanderungssaldo abhängen. Dieser Wanderungssaldo schwankte in der Vergangenheit sehr stark. Daher sollen bei der Erstellung der nächsten Bevölkerungsszenarien die Hypothesen zum Wanderungssaldo eingehend überprüft werden. Für die Perspektivrechnungen werden ein mittleres ein optimistischeres und ein pessimistischeres Szenario bezüglich Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung verwendet. Dadurch ergibt sich eine Bandbreite, in der sich die Finanzen der AHV wahrscheinlich bewegen werden. 

Auch aktualisierte Berechnungen zeigen Unterfinanzierung der AHV auf

Die Perspektivrechnungen für die AHV wurden aufgrund der gemachten Feststellungen angepasst und basieren auf aktuellen Grundlagen, welche auch die momentanen Annahmen zur Wirtschaftsentwicklung enthalten. Sie bestätigen im Wesentlichen die Aussage, dass die Finanzierung der AHV mittel- bis langfristig mit den heutigen Einnahmequellen nicht gesichert ist. Gemäss mittlerem Szenario ist bereits ab 2013 mit andauernd hohen negativen Umlageergebnissen (Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ohne Berücksichtigung des Anlageertrags) der AHV zu rechnen, im optimistischeren Szenario ist dies ab dem Jahr 2017 der Fall. 


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Werner Gredig
Leiter Abteilung Mathematik, Analysen und Statistik
Bundesamt für Sozialversicherungen



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