Übernahme einer Schengen-Weiterentwicklung: Rückführungsrichtlinie

Bern, 28.01.2009 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Übernahme der EU-Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren zur Rückführung illegal anwesender Drittstaatsangehöriger (Rückführungsrichtlinie) gutgeheissen. Er hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft mit den erforderlichen Gesetzesänderungen auszuarbeiten.

Bei der Rückführungsrichtlinie vom 16. Dezember 2008 handelt es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung. Das Ziel dieser Richtlinie besteht in der Harmonisierung der Verfahren im Bereich der Rückführungen von illegal anwesenden Personen aus Drittstaaten. Sie enthält Bestimmungen über die Beendigung des illegalen Aufenthalts, über Verfahrensgarantien und die Inhaftierung zur Sicherstellung der Ausschaffung. Die Rückführungsrichtlinie erleichtert durch die Vereinheitlichung von Normen und Standards die europäische Zusammenarbeit bei der Rückführung von illegal anwesenden Personen aus Drittstaaten.

Die Übernahme der EU-Richtlinie erfordert eine Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung und muss vom Parlament genehmigt werden. Die Änderungen betreffen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG). Dazu gehört insbesondere die Kürzung der maximalen Haftdauer aller Zwangsmassnahmen von heute 24 auf 18 Monate. Die Dauer der einzelnen Haftarten bleibt jedoch gleich. Zudem können illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer nicht mehr formlos weggewiesen werden. Bereits heute wird in diesen Fällen auf Verlangen der betroffenen Person eine schriftliche Verfügung erlassen.

Die Schweiz hat maximal zwei Jahre Zeit, um die nötigen Umsetzungsarbeiten durchzuführen.


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Jonas Montani, Bundesamt für Migration, +41 31 325 98 80



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