Anzahl Ausweisentzüge 2008 leicht gestiegen

Bern, 27.01.2009 - Auf Schweizer Strassen mussten 2008 etwas mehr Fahrzeuglenkerinnen und -lenker ihren Führerausweis abgeben als 2007. Das zeigen die neusten Zahlen aus dem Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundesamts für Strassen (ASTRA). Deutlich gesunken ist die Zahl der Entzüge wegen Fahrens unter dem Einfluss von Medikamenten oder Drogen; ein leichter Rückgang ist bei Alkoholdelikten festzustellen.

Im vergangenen Jahr mussten in der Schweiz 74'326 Personen ihren Führerausweis abgeben. Das sind 2275 mehr als im Vorjahr. Hauptgründe für den Ausweisentzug sind wie im Jahr zuvor das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sowie Alkohol am Steuer. Die Ausweisentzüge wegen zu schnellem Fahren nahmen letztes Jahr um knapp 5 Prozent auf 33'238 Fälle zu. Damit bewegen sie sich wieder auf dem Niveau von 2006. Die Entzüge wegen Angetrunkenheit (0,8 Promille und mehr) nahmen um 1,2 Prozent ab (18'902 Fälle). Dies trifft auch für die Verwarnungen wegen Angetrunkenheit (0,5 - 0,79 Promille) zu: Abnahme um 2,3 Prozent (6291 Fälle). Auffallend ist die Zunahme von verkehrspsychologischen Untersuchungen. Sie nahmen gegenüber dem Vorjahr um 35,5 Prozent zu (plus 393 Fälle auf 1499).

Zugenommen haben auch die Zahlen der Ausweisentzüge wegen Unaufmerksamkeit (8506 Fälle, plus 7,5 Prozent) und Drogensucht (1976 Fälle, plus 9,5 Prozent). Der Tatbestand "Unaufmerksamkeit" nimmt stetig zu, hier dürfte die zunehmende Ausstattung der Fahrzeuge mit Kommunikations- und Multimediaelektronik wie Telefon und Navigationsgeräte eine Ursache sein. Bei "Drogensucht" ist kein eindeutiger Trend auszumachen. Wegen Fahren unter dem Einfluss von Medikamenten oder Drogen mussten im letzten Jahr hingegen deutlicher weniger Ausweise entzogen werden als im Vorjahr (1877 Fälle, minus 8,3 Prozent). 

Grösste Zunahme bei über 50-Jährigen

Prozentual am stärksten ist die Anzahl Ausweisentzüge in der Altersgruppe der über 50-Jährigen gestiegen (durchschnittlich 8 Prozent gegenüber durchschnittlich 3 Prozent 2007). Bei den jüngeren Altersgruppen (25- bis 50-Jährige) ist eine Zunahme um 3,4 Prozent zu verzeichnen (2007: Abnahme um 6 Prozent). Bei den unter 20-Jährigen geht die Zahl der Entzüge dagegen weiter zurück (2008: minus 5,2 Prozent, 2007: minus 4,3 Prozent).

In absoluten Zahlen sind die Ausweisentzüge in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen am höchsten (kumuliert 25'125 Fälle; Zunahme 1,5 Prozent), gefolgt von den 30- bis 39-Jährigen (kumuliert 16'854, plus 2,2 Prozent) und den 40- bis 49-Jährigen (kumuliert 15'476, Plus 4,8 Prozent). 

Verschärfte Ausweisentzugsregelung zeigt Wirkung

Die meisten Ausweisentzüge waren auf einen bis drei Monate befristet (knapp 70 Prozent), fast 15 Prozent der Ausweise mussten auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Weiter deutlich zugenommen haben die länger dauernden Führerausweisentzüge (Entzugsdauer sieben bis zwölf Monate: plus 7,7 Prozent auf 3'048 Fälle; Entzugsdauer mehr als zwölf Monate: plus 12,2 Prozent auf 1'790 Fälle). Hier wirkt sich das im Jahre 2005 eingeführte, verschärfte Recht weiterhin messbar auf die Statistik aus.

Auch der Führerausweis auf Probe beginnt sich in der Statistik niederzuschlagen. So musste 2008 bereits 323 Personen der Ausweis annulliert werden. Auffallend ist dabei, dass nur 5 Prozent Frauen betroffen sind, obwohl sie bei den übrigen Administrativmassnahmen mit rund 17 Prozent vertreten sind. Der Führerausweis auf Probe scheint somit gegenüber Frauen sehr stark zu wirken.

Verkehrssündern aus dem Ausland kann - bedingt durch internationales Recht - in der Schweiz der Führerausweis nicht entzogen werden; ihnen wird aber der ausländische Führerausweis aberkannt, sie dürfen dann in der Schweiz kein Fahrzeug mehr lenken. Diese Zahl hat sich im letzten Jahr stabilisiert (17'359 Fälle, minus 0,6 Prozent).

Die Anordnung von Administrativmassnahmen gegen fehlbare Fahrzeuglenkerinnen und -lenker obliegt den Kantonen. Sie melden die Massnahmen dem ASTRA weiter. Das ASTRA seinerseits führt das zentrale ADMAS-Register. Dieses wird von den Zulassungsbehörden zur Beurteilung des automobilistischen Leumunds bei der Erteilung und beim Entzug von Führerausweisen benützt. Jeden Januar veröffentlicht das ASTRA die ADMAS-Statistik des Vorjahres.

 


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