Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes

Bern, 22.01.2009 - Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für die Revision des Versicherungsver-tragsgesetzes eröffnet. Er will das über 100 Jahre alte Gesetz auf eine moderne und konsumentenfreundliche Basis stellen. Die Vernehmlassung dauert bis 30. April 2009.

Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag vom 2. April 1908 (Versicherungsvertragsgesetz VVG) ist hundert Jahre alt und muss angepasst werden. Mit einer ersten Teilrevision wurden auf den 1. Januar 2006 vordringliche Konsumentenschutzanliegen verwirklicht. Grundanliegen der Totalrevision des VVG sind nun die Anpassung des Versicherungsvertragsrechts an die veränderten Gegebenheiten und Bedürfnisse sowie die Sicherstellung eines vernünftigen und realisierbaren Versichertenschutzes. Der Gesetzesentwurf sorgt für eine Ausgewogenheit zwischen den Verpflichtungen der Versicherungsnehmer einerseits und jenen der Versicherungsunternehmen andererseits.

Der Gesetzesentwurf enthält insbesondere folgende Neuerungen:

  • Ausgleich von Informationsgefällen beispielsweise durch die Erweiterung der vorvertraglichen und vertraglichen Informationspflichten
  • Regelung der vorvertraglichen Verhältnisse
  • Regelung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, namentlich durch die Einführung eines Widerrufsrechts und der Möglichkeit zum Abschluss von Rückwärtsversicherungsverträgen
  • Regelung der Verzugs- (insb. Prämienzahlungsverzug) und Verjährungsbestimmungen
  • Regelung der sich im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung stellenden Fragen wie Einführung von Kündigungsrechten sowie Statuierung von Bestimmungen zur Nachhaftung und zur Haftung für hängige Versicherungsfälle
  • Regelung des Verhältnisses zu Versicherungsvermittlern

Mit der Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes soll die Attraktivität des Wirtschaftsplatzes gewahrt und gleichzeitig der Konsumentenschutz erhöht werden.


Adresse für Rückfragen

Bruno Dorner, Rechtsdienst Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 61 90



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-24977.html