Übernahme des Sturmgewehrs ins Eigentum: ab 2010 strenger geregelt

Bern, 20.01.2009 - Wer heute nach erfüllter Dienstpflicht sein Sturmgewehr ins Eigentum übernehmen will, muss innert der letzten drei Jahre vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht zwei Bundesübungen absolviert haben. Die revidierte "Verordnung über die Persönliche Ausrüstung von Armeeangehörigen (VPAA)" sieht für den gleichen Zeitraum vier Bundesübungen, davon zwei Feldschiessen sowie zwei obligatorische Übungen, vor. Diese neue Regelung gilt ab 2010.

Rund 23 Prozent der entlassenen Angehörigen der Armee (AdA) übernahmen im Jahr 2007 ihre Waffe ins Eigentum. Im Jahr 2004 waren es noch 43 Prozent. Ein Grund für das abnehmende Interesse dürften die am 1. April 2005 in Kraft gesetzten neuen Überlassungsbedingungen sein: Seither werden die Kosten (60 Fr. für Stgw. 57, 100 Fr. für Stgw. 90), welche bei der technischen Anpassung der Sturmgewehre 57 und 90 entstehen, dem Interessenten übertragen.

Überlassung wird strenger gehandhabt
Wer heute nach erfüllter Militärdienstpflicht sein Sturmgewehr ins Eigentum übernehmen will, musste nachweisen, dass er innert der letzten drei Jahre zwei Bundesübungen (Feldschiessen und/oder obligatorische Übungen) absolviert hat. Die im Jahr 2006 revidierte "Verordnung über die Persönliche Ausrüstung von Armeeangehörigen (VPAA)" sieht vor, dass in den drei Jahren bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht neu zwei Feldschiessen sowie zwei obligatorische Übungen absolviert werden. Noch dieses Jahr gilt eine Übergangsfrist, per 1. Januar 2010 wird die strengere Regelung der VPAA in Kraft gesetzt.

Keine Widersprüche zum Bericht "Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen"
Der damalige Chef des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Samuel Schmid, hatte Anfang Dezember 2007 eine Arbeitsgruppe eingesetzt und mit der Ausarbeitung eines umfassenden Berichts über die militärischen, rechtlichen, staatspolitischen und soziologischen Aspekte rund um die persönliche Dienstwaffe beauftragt. Der Bericht der "Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen", der seit Mitte November 2008 vorliegt, hatte unter anderem den "Erwerb der Ordonnanzwaffen zu Eigentum beim Ausscheiden aus der Armee" zum Thema. Der Chef VBS, Bundesrat Ueli Maurer, wird verschiedene Aspekte des Berichts noch vertieft analysieren. Anschliessend wird er dem Bundesrat allfällige Anträge für eine Anpassung der geltenden Regelungen stellen. Bis zum Inkrafttreten allfälliger neuer Regelungen gelten die bisherigen rechtlichen Grundlagen unverändert.


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stellvertretender Generalsekretär Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und Vorsitzender "Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen"
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Chef Bereich Ausrüstungen, Waffen und Verbrauchsgüter Logistikbasis der Armee (LBA)
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