Die nachhaltige Entwicklung in der Schweiz: eine Bilanz nach drei Jahren

Bern, 11.12.2000 - Ökologische Verantwortung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und gesellschaftliche Solidarität nehmen in der Politik der Schweiz einen immer höheren Stellenwert ein. Drei Jahre nach der Formulierung einer Strategie der nachhaltigen Entwicklung durch den Bundesrat kann man feststellen, dass in den meisten der acht erfassten Bereiche Massnahmen ergriffen worden sind. Dies gilt insbesondere für die Ausgaben des Bundes, die Ausrichtung der internationalen Politik sowie die Energiepolitik. In anderen Sektoren besteht gemäss dem Zwischenbericht des Bundesrates über die Umsetzung der Strategie „Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz“ noch Handlungsbedarf.

Im April 1997 beschloss der Bundesrat die Strategie “Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz”. Drei Jahre später wird in einem Zwischenbericht eine Bilanz für die acht ursprünglich umschriebenen Aktionsfelder gezogen.

Die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung ist in fünf Aktionsfeldern besonders spürbar:

  • Energiepolitik: Dank CO2-Gesetz, Energiegesetz und Aktionsprogramm Energie 2000 wird die Schweiz ihren internationalen Engagements zur Reduktion der CO2-Emissionen nachkommen können. Dank den freiwilligen Massnahmen und gesetzlichen Bestimmungen, die eine rationelle Nutzung der Energie sowie die Entwicklung erneuerbarer Energien begünstigen, wird in diesem Jahr eine Senkung des Gesamtenergieverbrauchs um 4,7% ermöglicht. Die Einsparung entspricht dem Energieverbrauch des Kantons Luzern.
  • Bundesausgaben: Hier sind zwei Bereiche betroffen: das Finanzierungskonzept für den Verkehr und die Reform der Agrarpolitik. Mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe ( LSVA) und dem Finanzierungskonzept für den öffentlichen Verkehr (erfolgreiche Volksabstimmung im November 1998) sind zwei Eckpfeiler des Finanzierungskonzepts im Verkehrsbereich verankert worden. Auch die Agrarreform berücksichtigt zunehmend wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte. So ist im neuen Agrargesetz ein wirtschaftliches Anreizsystem vorgesehen, um eine multifunktionale Landwirtschaft zu fördern.
  • Konsumverhalten: Um die Produktinformation für Konsumenten und eine direkte Vergleichbarkeit zu fördern, unterstützt der Bundesrat insbesondere auf europäischer Ebene die Harmonisierung der für die Produkte geltenden Vorschriften und Normen. Die Schweiz hat zwei Übereinkommen der Vereinten Nationen ratifiziert, die eine Verbesserung der sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen anstreben: das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und das Übereinkommen über Kollektivverhandlungen. Im März 2000 wurde ein Übereinkommen, das die schlimmsten Formen der Kinderarbeit untersagt, vom Parlament verabschiedet.
  • Umsetzung und Erfolgskontrolle: Das neu gebildete Bundesamt für Raumentwicklung ist für allgemeine Themen im Zusammenhang mit Verkehr, nachhaltiger Entwicklung und Raumplanung zuständig. 1998 wurde ein Rat für nachhaltige Entwicklung ins Leben gerufen. Seine Aktivitäten werden Anfang 2001 mit dem Aufgabenbereich des Rates für Raumordnung zusammengelegt.
  • Internationales Engagement: Es wurden Richtlinien für eine internationale Politik der nachhaltigen Entwicklung ausgearbeitet. Sie erheben die Befriedigung der Bedürfnisse der Ärmsten sowie die rationelle Nutzung von Umwelt und Ressourcen zu vorrangigen Anliegen.  

In einigen Bereichen gibt es noch einen Nachholbedarf:

  • Wirtschaft: Ein Programm für die Ressourcenverwaltung und das Umweltmanagement wird gegenwärtig ausgearbeitet. Im Hinblick auf die Verstärkung einer umweltbewussten Beschaffung im öffentlichen Sektor und die Förderungsmassnahmen für eine nachhaltige Entwicklung sind noch weitere Anstrengungen notwendig.
  • Sicherheitspolitik: Ein Bericht der Arbeitsgruppe “Sicherheitspolitik und nachhaltige Entwicklung” wird für Ende 2000 erwartet und sollte dann umgesetzt werden.
  • Steuerreform: Am 24. September wurden die drei Energievorlagen (Solar-Initiative, Förderabgabe und Energielenkungsabgabe) vom Volk und von den Kantonen abgelehnt.

Lokale Agenda 21 und Label “Energiestadt”

Im Rahmen der Strategie “Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz” hat der Bund  im Auftrag des Parlamentes auch Aktionen in die Wege geleitet. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) fördert die Lokale Agenda 21: Rund dreissig Projekte wurden bisher unterstützt. Im Rahmen des Programms Energie 2000 hat das Bundesamt für Energie 43 Gemeinden mit dem Label “Energiestadt” ausgezeichnet. Weitere Projekte, darunter das Programm “Umwelt und Gesundheit”, sind angelaufen.

Derzeit beschränkt sich die Strategie des Bundesrates auf acht Aktionsfelder.  Es könnte sich als zweckmässig erweisen, weiterere Bereiche, wie Raumplanung, Wohnbau oder Kapitalmarkt einzubeziehen. Im Rahmen des neuen Projektes “Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz: Standortbestimmung und Perspektiven” des Interdepartementalen Ausschusses Rio (IDA Rio) sollen die erzielten Resultate beurteilt und erforderliche ergänzende Aktionen ermittelt werden.



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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