PCB-Belastung von Fischen: Empfehlung an die Kantone

Bern, 15.01.2009 - Am 15. Januar 2009 haben das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Empfehlungen für das Vorgehen bei hohen Konzentrationen von dioxinähnlichen PCB in Fischen veröffentlicht. Diese Empfehlungen richten sich an die Kantonsbehörden und zielen darauf ab, die kantonalen Praktiken zu vereinheitlichen und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, insbesondere der Angelfischerinnen und -fischer und ihrer Angehörigen zu gewährleisten.

Obwohl die Grundbelastung der Umwelt mit Dioxinen und PCB in den letzten Jahren deutlich abgenommen hat, können lokal vorhandene Quellen punktuell erhöhte Kontaminationen verursachen. Nachdem bei Fischen aus der Saane in der Nähe einer ehemaligen Deponie (Kanton Freiburg) und aus der Birs (Kanton Jura) eine erhöhte Belastung mit dioxinähnlichen PCB (Polychlorierte Biphenyle) festgestellt wurde, bildeten das BAFU und das BAG eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Fischereikreise. Diese Expertengruppe hat den Auftrag, die Situation gesamthaft zu beurteilen, die Ursachen der Belastung abzuklären und gegebenenfalls Massnahmen zur Minimierung der Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt zu erarbeiten.

Eine Gesamtbeurteilung der Lage wird im Laufe des Jahres 2009 vorliegen. Um aber die Kantone bereits jetzt bei ihren Entscheidungen in Bezug auf die Fischerei und den Verzehr von Fischen in den betroffenen Regionen zu unterstützen, haben das BAFU und das BAG auf der Grundlage der heute vorliegenden Ergebnisse Empfeh­lungen veröffentlicht.

Bei der Beurteilung der Frage, ob Untersuchungen über die Belastung der Fische erforderlich oder gegebenenfalls Massnahmen im Bereich der Fischerei angezeigt sind, können sich die Kantone auf folgende drei Feststellungen stützen:

  • Fische mit fettreichem Muskelfleisch weisen eine höhere PCB-Belastung auf;
  • grosse bzw. alte Fische enthalten mehr PCB;
  • die mittleren PCB-Gehalte in Fischen aus Gewässern, die nicht mit PCB aus lokalen Punktquellen belastet sind, liegen unter dem Toleranzwert.

Neuer Toleranzwert für die Berufsfischerei und den Fischhandel

Am 1. Januar 2009 wurde die in der Europäischen Union (EU) geltende Höchstkon­zentration für die Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB von 8 Picogramm Toxizitätsäquivalenten pro Gramm Frischgewicht (8 pg TEQ/g FG) auch in der Schweiz als neuer Toleranzwert eingeführt. Ist dieser Wert überschritten, wird das Inverkehrbringen von Fischen verboten. Die Bestimmungen der Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV) gelten auch für die Angelfischerei, wenn selbst gefangener Fisch an Dritte abgege­ben wird, auch wenn dies unentgeltlich erfolgt.

Verzehrsempfehlungen für Angelfischer

Die Angelfischerei und der private Konsum von Fischen durch Fischerinnen und Fischer unterstehen nicht den Bestimmungen des eidgenössischen Lebensmittelrechts, sondern dem kantonalen Recht, das den Schutz der öffentlichen Gesundheit regelt.

Das BAFU und das BAG raten den kantonalen Behörden, zusammen mit den kanto­nalen Messergebnissen Verzehrsempfehlungen zu veröffentlichen, wenn die Belas­tung den zulässigen Höchstwert von 8 pg TEQ/g FG übersteigt. Diese Empfehlungen stützen sich auf die zulässige tägliche Aufnahmemenge von Dioxinen und dioxin­ähnlichen PCB, die vom Wissenschaftlichen Komitee für Lebensmittel der Europäi­schen Kommission und von der schwedischen Le­bensmittelsicherheitsbehörde festgelegt wurden. Für Kleinkinder, Jugendliche und junge Frauen gelten strengere Empfehlungen, da diese Gruppen empfindlicher auf die Wirkungen dieser toxischen Substanzen reagieren (siehe Kasten).

Fangverbot ab 25 Picogramm TEQ/g FG

Werden bei einer Fischart Konzentrationen über 25 pg TEQ/g FG festgestellt, empfehlen BAFU und BAG den Kantonen, für die betroffenen Gebiete ein Fangverbot zu erlassen.

 

KASTEN
Empfehlung für den Verzehr von Fischen abhängig von der PCB-Belastung

Für den Verzehr von Fischen durch Angelfischerinnen und -fischer und ihre Angehörigen haben BAFU und BAG folgende Empfehlungen herausgegeben:

Konzentrationen im Fischfleisch bis 4 pg TEQ/g FG:

  • Kinder, Jugendliche und junge Frauen: eine bis zwei Portionen pro Woche, davon eine Portion mittelfetter bis fetter Fisch
  • übrige Bevölkerung: keine Einschränkung

Konzentrationen zwischen 4 und 8 pg TEQ/g FG:

  • Kinder, Jugendliche und junge Frauen: höchstens eine Portion pro Woche; zusätzlich zudem eine Portion mittelfetter bis fetter Fisch vom Markt pro Woche
  • übrige Bevölkerung: höchstens drei Portionen pro Woche

Konzentrationen zwischen 8 und 25 pg TEQ/g FG (das Inverkehrbringen und die Ab­gabe von solchem Fisch ist verboten, der Verzehr durch Angelfischerinnen und ‑fischer und ihre Angehörigen ist nach wie vor erlaubt):

  • Kinder, Jugendliche und junge Frauen sollten auf den Verzehr von solchem Fisch verzichten.
  • Männer und ältere Frauen: höchstens eine halbe bis eineinhalb Portionen Fisch pro Woche


Adresse für Rückfragen

Elisabeth Maret, Informationsbeauftragte, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. 031 323 28 69
Michael Beer, Verbraucherschutz, Abteilung Lebensmittelsicherheit, Bundesamt für Gesundheit (BAG), Tel. 031 322 95 05



Herausgeber

Bundesamt für Umwelt BAFU
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Bundesamt für Gesundheit
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