Mehr Sicherheit für Kinder in Autos

Bern, 08.01.2009 - In Schulbussen und Personenwagen sollen Kinder künftig besser gesichert werden. Zu diesem Zweck schlägt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Anpassung der entsprechenden Verordnungen vor. Ausserdem soll die Gewichtslimite für Spikesreifen von 3,5 auf 7,5 Tonnen erhöht werden, was vor allem für den Linienverkehr in Bergregionen relevant ist. Die Anhörung für diese und weitere Verordnungsänderungen startet am 8. Januar 2009 und dauert bis zum 31. März 2009.

Wer einen Schulbus-Dienst betreibt, muss künftig dafür besorgt sein, dass die Kinder noch besser geschützt sind. Schulbusse müssen ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten wie Personenwagen. Das bedeutet, dass entweder - wie in Personenwagen - geprüfte Kindersitze verwendet werden, oder dass der Bus eigentliche Kindersitze aufweist, die den gleichen Schutz bieten. Diese Regelung soll für neue Fahrzeuge ab 1. März 2011 gelten. In Gebrauch stehende Schulbusse müssen bis spätestens 1. März 2013 umgerüstet werden.

Ebenfalls dem besseren Schutz der Kinder dient eine weitere Verordnungsänderung, die das ASTRA bei interessierten Verbänden und Kantonen in die Anhörung schickt: Das Alter von Kindern, die in Personenwagen mit geprüften Kinderrückhaltevorrichtungen gesichert werden müssen, soll von 7 auf 12 Jahre erhöht werden. Auch in Personenwagen muss eine geprüfte und gekennzeichnete Rückhaltevorrichtung verwendet werden, also je nach Gewicht Sitzpolster, Kindersitz oder Schale.

Vor allem für den Linien-Busverkehr in Berggebieten dürfte von Interesse sein, dass das ASTRA, die Verwendung von Spikesreifen neu regelt. Bisher waren Spikesreifen nur bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zugelassen. Neu dürfen Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen damit ausgerüstet sein. Ausserdem wird die jahreszeitliche Verwendungsdauer flexibel geregelt. U.a. neue Vorschriften für den Behindertentransport haben dazu geführt, dass kleine und mittlere Gesellschaftswagen des Linienverkehrs generell ein höheres Gewicht aufweisen.

Zwei weitere Verordnungsänderungen betreffen technische Aspekte von Autos: Die Manipulation der Motorelektronik, welche Leistung, Geräusch oder Abgas verändert (Chip-Tuning), benötigt neu eine Typengenehmigung. In die Pflicht genommen wird sowohl der Halter des Wagens als auch vor allem Personen und Unternehmen, welche das Chip-Tuning anbieten und vornehmen.

Neu soll das ASTRA schliesslich die Möglichkeit erhalten, aus eigener Initiative via Importeure Rückrufaktionen zu lancieren, wenn sich an einem Fahrzeugtyp Mängel zeigten. Bisher waren in erster Linie die Hersteller und Importeure berechtigt, solche Rückrufaktionen zu starten.


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