Weltweite Regelung für den Export gentechnisch veränderter Organismen

Bern, 12.01.2000 - Vom 24. bis zum 28. Januar findet in Montreal eine Regierungskonferenz mit Vertretern aus der ganzen Welt statt. An der Konferenz soll ein Protokoll zur Verringerung der Risiken, die mit dem Export gentechnisch veränderter Organismen (GVO) verbunden sind, verabschiedet werden. Ein solches Protokoll hätte weit reichende Auswirkungen. Betroffen wären vor allem Produkte wie Soja, Mais, Getreide, Maniok und Tomaten. Der Bundesrat hat heute die Schweizer Delegation bestimmt. Sie steht unter der Leitung von Botschafter Beat Nobs (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, BUWAL). Die Delegation wurde beauftragt, Vorschläge für einen Kompromiss auszuarbeiten, damit möglichst bald ein international verbindliches Abkommen geschlossen werden kann. Die Schweizer Delegation wird sich dafür einsetzen, dass der Schutz der Umwelt nicht vernachlässigt wird auf Kosten der internationalen Handelsinteressen.

Die Verhandlungen über das neue Protokoll finden im Rahmen des Übereinkommens von Rio über die Biologische Vielfalt statt. Erste Gespräche hierzu sind im vergangenen Februar in Cartagena (Costa Rica) auf Grund von Meinungsverschiedenheiten unter den Ausfuhrländern gentechnisch veränderter Organismen gescheitert. Die grössten Unstimmigkeiten betrafen den Export von gentechnisch veränderten Agrarprodukten. Dazu steht ein spezielles Verfahren zur Diskussion (AIA-Verfahren, „advanced informed agreement“). Laut diesem Verfahren ist der Export von gentechnisch veränderten Organismen erst erlaubt, nachdem das Empfängerland sämtliche diesbezüglichen Informationen erhalten und seine Zustimmung gegeben hat.

Kritische und konstruktive Haltung der Schweiz

Seit Verhandlungsbeginn nimmt die Schweiz eine kritische und zugleich konstruktive Haltung ein. Um möglichst bald zu einem Resulat zu kommen, hat sie die Initiative zur Schaffung einer Kompromissgruppe ergriffen. Hinsichtlich der Exporte von gentechnisch veränderten Agrarprodukten schlägt die Delegation eine flexible Lösung vor, die den unterschiedlichen Situationen der einzelnen Länder Rechnung trägt. Die Entwicklungsländer, die noch keine gesetzliche Grundlage für den Export von gentechnisch veränderten Organismen haben, sollen nach dem Prinzip der Zustimmung nach erfolgter Information vorgehen können. Ein weiteres Anliegen der Delegation ist es, dem Protokoll denselben Status wie den anderen internationalen Abkommen zu verleihen und dafür zu sorgen, dass sich diese Verträge gegenseitig stützen. Die Delegation wird sich ausserdem dafür einsetzen, dass sich die Industrieländer aktiv beteiligen am Aufbau der Infrastruktur für den Umgang mit Biotechnolgie in Ländern, die in dieser Hinsicht einen Rückstand aufweisen.

Die Schweizer Delegation steht unter der Leitung von Botschafter Beat Nobs, Chef der Abteilung Internationales des BUWAL. Weiter gehören ihr an: François Pythoud (BUWAL), Robert Lamb (BUWAL), Jürg Bally (BUWAL) Alwin Kopse (seco) und Martin Krebs von der Direktion für Völkerrecht des EDA.



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